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    #31
    Original von Stormbringer667

    Was mich viel eher annervt,sind zerfledderte Booklets oder zerkratze Hüllen.:E
    Kann ich auch nicht ausstehen

    Grüße
    Thomas

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      #32
      Original von Jürgen Heiliger
      Original von pinoccio
      ...........
      Angeblich gilt die "Verschwandschaftsklausel" noch. D.h. bis zu 7x kann/darf man kopieren und weitergeben.
      Kopiergeschützte "darf" man über die analogen Ausgänge auch kopieren bzw. aufnehmen und dann brennen...

      Gruss
      Stefan
      Hi Stefan, Peer,

      die meines Wissens laut richterlichem Urteil eines Landgerichtes auch für den engsten Freundeskreis anzuwenden ist. ;)
      Muss mal bei den Spezialisten fragen.

      Gruß
      Jürgen
      Hallo zusammen,

      das ist ein ganz heisses Eisen.

      Grüße
      Thomas

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        #33
        Hi Thomas,

        da gebe ich Dir Recht.

        Nicht dass es falsch rüber gekommen ist, ich will hier keinen aufordern dies zu machen.

        Gruß
        Jürgen

        Kommentar


          #34
          "Wir vertreten nach wie vor die Position, dass es die optimale Lösung wäre, die digitale Privatkopie zu verbieten", meinte die Justiziarin des Bundesverbands der Deutschen Phonoverbände.


          Private Vervielfältigung § 53

          Die in der Praxis bedeutsamste Vorschrift dürfte § 53 sein. Darin wird die Vervielfältigung zum eigenen (privaten) Gebrauch erlaubt. Als "privat" wird der eigene, familiäre oder häusliche Bereich angesehen. Manche fassen auch noch den (engeren) Freundeskreis darunter. Auch die Vervielfältigung auf Bitte eines Dritten für dessen privaten Gebrauch fällt unter § 53. Dies gilt allerdings nur, wenn dies unentgeltlich geschieht. Unentgeltlichkeit ist schon dann ausgeschlossen, wenn die Selbstkosten (z.B. Materialkosten) erstattet werden. Kein eigener (privater) Gebrauch liegt nach der Rechtsprechung des BGH vor, wenn die erstellten Kopien auch der Ausübung der eigenen beruflichen Tätigkeit dienen sollen (vgl. BGH GRUR 1995, 494). Ein DJ kann sich also beispielsweise nicht auf § 53 berufen. Nach BGH dürfen im Bereich der Printvervielfältigungen maximal sieben Kopien hergestellt werden (BGHZ 18, 44 (55)). Im digitalen Bereich wird gefordert, diese Grenze zu senken.
          Neuer: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80757

          News und Foren zu Computer, IT, Wissenschaft, Medien und Politik. Preisvergleich von Hardware und Software sowie Downloads bei Heise Medien.

          Am 13. September 2003 trat die Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft. Die Gesetzesnovelle, der so genannte "1. Korb" der Novellierung, brachte für die Verbraucher weitreichende Änderungen mit sich. Das auch bisher schon heftig umstrittenen "Recht auf Privatkopie" des bisherigen Paragraphen 53 UrhG bestand nach der Reform nur noch auf dem Papier. Digitale Medien nämlich, die über einen Kopierschutz verfügen, dürfen auch für den reinen Privatgebrauch nicht mehr vervielfältigt werden. Selbst die Kopie einer ordnungsgemäß erstandenen CD für das eigene Autoradio ist verboten – sofern hierfür der Kopierschutz einer "Un-CD" umgangen wird.

          Zwar wurden solche Privatkopien nicht strafbar, doch die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen zu kommerziellen Zwecken wurde mit der ersten Novelle zum Urheberrecht ein Straftatbestand. Außerdem untersagte das neue Gesetz die Herstellung, den Vertrieb und das Bewerben von Software, die geeignet ist, Kopierschutzmaßnahmen zu überwinden. Gemäß Paragraph 95d des neuen Gesetzes müssen kopiergeschützte Werke künftig deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.

          Gruss
          Stefan

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            #35
            Das ist ja witzig. Kopien über AES/EBU darf man ziehen und über SPDIF nicht :W Die Bits im Header des SCMS haben im AES/ EBU System keine Funktion :D

            Kopie mit Harman HD 750 + ESI Juli@ illegal aber mit Tascam CD-01U Pro + RME HSDP-AES32 legal obwohl das ergebnis identisch ist. Fakt ist dass AES/EBU über keinen Kopierschutz verfügt daher gibts da einen kleine rechtliche ücke meiner Meinung nach :D

            Als Letzter schritt bleiben ja immernoch die interconections zwichen den Chipsätzen und D/A Wandlern. Zufälliger weise geben A/D Wandler das Signal im selben Format aus. Naja ich will ja niemanden auf dumme gedanken bringen.......

            MfG Christoph

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