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Wird bei Verbrechen ausreichend bestraft?

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    #76
    AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

    Zitat von David Beitrag anzeigen
    Komisch, es vergeht kaum ein Tag, an dem bei uns in den Nachrichten nicht über einen Mord/Doppelmord berichtet wird. Heute auch wieder. Gestern auch.....

    Aber ich weiß, früher war die Berichterstattung nicht so gut wie jetzt.....naja. )H

    Kein Wunder in Österreich gibt es jede Woche ein bis zwei Morde.
    In Deutschland jeden Tag 2


    In beiden Ländern werden pro Jahr pro 100 000Menschen einer ermordet.
    In den USA dagegen 5
    Im Mittelalter 30


    https://www.mpicc.de/files/pdf3/alb_...eil_5_ss15.pdf Seite 5

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      #77
      AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

      ....in USA kann man ja wunderbar sehen, warum ein zivilisiertes Land keine Todesstrafe haben sollte. Es bringt nichts, und zufällig werden überproportional unterprivilegierte und darunter wieder überproportional Menschen mit dunkler Hautfarbe hingerichtet. Ganz tolle Gerechtigkeit.....

      Man sollte lieber die kaputt gesparte Polizei mit den Mitteln / Ressourcen ausstatten, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen kann......

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        #78
        AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

        Wenn ich mir überlege, ein Soeder könnte mich, wäre ich in Bayern, ohne jeden realen Grund komplett überwachen, soger in "Schutzhaft" nehmen (?!!!!)...
        Da hast Du etwas mißverstanden. Es geht bei der neuen Einführung in Bayern darum, Straftaten evtl. schon im Vorfeld zu verhindern. Also, um ein Beispiel zu nennen, einen agressiven Mitbürger einfach mal festzusetzen bevor er die Ehefrau wieder verwamscht hat.

        In der Regel ist es doch so, daß die Polizei erst kommt wenn Schaden vorliegt und dagegen soll damit vorgegangen werden.

        Die werden Dich, lieber Söckle, sofern Du ein normaler Zeitgenosse bist, nicht so einfach mal abführen.

        Aber auch hier denkt wieder niemand an die Opfer - lieber einmal umsonst abgeführt als danach u.U. ein anderer tot, weil man stattdessen lieber in der Nase bohrte.:U

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          #79
          AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

          das hält vor dem vgh ohnehin nicht, vergebliche aufregung. das ist wieder mal typisch csu, zuerst haudrauf, dann "man lässt uns nicht", altes muster, leicht durchschaubar.
          so ein verhaltensmuster nennt man propaganda durch aktionismus. und wie es bei propaganda so ist, selbst wenn man erkennt, dass man am propagandistischen nasenring gezogen wird, sie wirkt.

          der hat übrigens propaganda auf halbwegs wissenschaftliche beine gestellt erstmals:



          der hat erfunden, wie man das macht und vor allem organisiert.

          warum das so gut funktioniert liegt hauptsächlich daran, dass jeder glaubt, die anderen wären propagandaopfer.

          was das gesetz zu fall bringen wird ist die ermächtigung und die vermischung von kein verdacht, verdacht und anfangstatbestand.
          selbst ohne gefahr im verzug, darf die polizei dann gegen bürger vorgehen und in ihre rechte eingreifen. dem steht das grundgesetz entgegen.
          das beispiel mit der häuslichen gewalt von dir greift insofern nicht, weil schon bisher die polizei bei gefahr in verzug eingreifen darf (konkreter verdacht)
          in zukunft ohne konkreten verdacht, zb weil du tatoos hast = gefährder.
          das wird lustig muster stasi (horch und späh).
          wenn also dann irgend einem sesselfurzer dein gesicht nicht passt, kann die lawine der maßnahmen ohne konkreten verdacht losgehen. viel spaß damit.
          sowas gabs bisher nur bei der ausnahme verkehrsüberwachung.
          szenario
          grüß gott ich bin von der polizei, zeigen sie mir mal ihren pc und ihr handy ...
          wieso ...
          so hoit, wei ma fad is im schädl ...
          Zuletzt geändert von longueval; 30.05.2018, 12:24.
          ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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            #80
            AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

            Die werden Dich, lieber Söckle, sofern Du ein normaler Zeitgenosse bist, nicht so einfach mal abführen.
            Sag' mal hast Du das neue Polizeigesetz nicht richtig gelesen, zumindest die wesentlichen Teile?!?

            Die anlaßlose Personenüberwachung ist damit möglich. Es reichen diffuse Verdachtsmomente. Das ist nichts anderes als Stasimethode.

            Beispiel, du verkehrst gelegendlich in einem Restaurant wo sich Mafiagrößen treffen und das Lokal steht seit geraumer Zeit unter Beobachtung der Polizei. Natürlich weißt du davon nix. Und du machst den nächsten Fehler, du zahlst mit Kreditkarte. Zu allem Unglück hast du auch noch einen Beruf, der dich in die Nähe der Mafia bringen könnte, Buchhalter, Banker, Jurist oder sonst was verdächtiges.

            Diese 'Fakten' reichen schon aus, um dich und dein Lebensumfeld (Freunde und Verwandte) auch zu durchleuchten. Deine Bankkonten werden gecheckt, dein Telefon- und Mailverkehr wird überwacht, ggf. wird deine Bude sogar verwanzt und dein Telefon gehackt.

            Wie gesagt, das alles ohne dass ein konkreter Verdacht gegen dich vorliegt.

            Ich hoffe du hast jetzt die Dimension dieses Gesetzes begriffen.

            Gruß

            RD

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              #81
              AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

              Die anlaßlose Personenüberwachung ist damit möglich. Es reichen diffuse Verdachtsmomente.
              Ganz anlaßlos kann es ja dann doch nicht gewesen sein, Du schreibst ja selbst, daß es Verdachtsmomente gab, selbst wenn es nach Auslegung diffuse wären.

              Es muß schon einen Entscheidungs- und Ermessensspielraum geben. Ansonsten kommt die Polizei halt immer nur zu spät und schreibt Protokolle und andere räumen die Brocken d.h. die Opfer, Tote und Schwerverletzte, Vergewaltigte weg.

              Es spricht doch nichts dagegen, auch wenn der Zufall hier u.U. eine Rolle spielt, daß man zur falschen Zeit am falschen Ort war, daß man dann überprüft und wenn nötig halt auch mal festgehalten wird. Da muß niemand um den Verlust seiner Menschenrechte fürchten.

              Andersrum wird ein Schuh daraus. "Die Polizei hat wieder mal nix gemacht - die Opfer brauchen sich keine Hoffnung machen - ihnen war im Vorfeld nicht zu helfen."

              So eine Polizei wie wir sie heute haben, braucht man nicht, denn sie kann uns nicht im Vorfeld schützen.

              Sicherheit ja, auch wenn sie dem Einzelnen u.U. mal kurzzeitig seine Freiheit nimmt. Irrtümer andersrum, so wie es heute ist, sind schlimmer. Da sind die Opfer immer die Angeschmierten.

              Deshalb lieber Vertrauen in die Polizei und die richtige Auslegung, als Vertrauen in die Täter, die werden Euch gewiss wenig Chancen lassen.

              Ich verstehe die Problematik vollauf, aber wenn es mit Augenmaß gehandhabt wird, dann ist es besser als andersrum, so wie es bisher war.

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                #82
                AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                Folgender Fall:

                Du siehst wie ein lieber Mitbürger, die Person ist Dir unbekannt, als Fußgänger an Deinem Auto vorbeigeht und einen Kratzer von vorne bis hinten durchzieht.

                Wie verhältst Du Dich?

                Wie reagierst Du?

                Was machst Du?


                Ich habe dies in Wirklichkeit erlebt, bevor ich erzähle wie es weiterging, die Chance für Euch, siehe obige Fragen.

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                  #83
                  AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                  porzelei anrufen, wenn zumutbar person aufhalten, zeugen suchen.
                  wichtig
                  sich von der polizei nicht abwimmeln lassen, die MÜSSEN die anzeige aufnehmen.-
                  ein anderes polizeigesetz würde dir da genau nix helfen.
                  ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

                  Kommentar


                    #84
                    AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                    ein anderes polizeigesetz würde dir da genau nix helfen.
                    Genau das hat Axel nicht verstanden, wie man aus seinen Aussagen entnehmen kann.

                    Es muß schon einen Entscheidungs- und Ermessensspielraum geben. Ansonsten kommt die Polizei halt immer nur zu spät und schreibt Protokolle und andere räumen die Brocken d.h. die Opfer, Tote und Schwerverletzte, Vergewaltigte weg.
                    Genau diesen Ermessungsspielraum gibt und gab es schon immer. Aber es braucht(e) eben konkrete Verdachtsmomente, zufällig zu selben Zeit am gleichen Ort, das reichte bisher eben nicht.

                    Es spricht doch nichts dagegen, auch wenn der Zufall hier u.U. eine Rolle spielt, daß man zur falschen Zeit am falschen Ort war, daß man dann überprüft und wenn nötig halt auch mal festgehalten wird. Da muß niemand um den Verlust seiner Menschenrechte fürchten.
                    Und auch das ist schon lange möglich. Wenn in deinem unmittelbaren Umfeld eine Straftat registriert wird, dann musst du damit rechnen eine gewisse Zeit festgehalten zu werden, bis deine Personalien überprüft worden sind und sich keine weiteren Verdachtsmomente ergeben haben, dass du daran beteiligt gewesen bist.

                    Aber dieses neue Polizeigesetz erlaubt Überwachungs- und Fahndungspraktiken, die bisher nur von den Geheimdiensten praktiziert worden sind. Das ist der entscheidende Unterschied. Und das ist nicht rechtsstaatlich. Ich bin mir sicher, dass dieses Polizeigesetz, zumindest große Teile davon vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird.

                    Gruß

                    RD

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                      #85
                      AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                      Merkwürdig finde ich, daß die größten Bedenkenträger immer die Normalbürger sind. Die Maßnahmen der Überwachung beziehen sich auf Kriminelle bzw. Verdächtige. Was will die Polizei bei uns abhören, daß ich Kindergeburtstag habe?

                      Gefährder sollen früher Dingfest gemacht werden, usw.. Mit 30 Beamten rund um die Uhr überwachen? So wie heute bzw. bisher?

                      Man muß sich entscheiden. Ich bin für mehr Sicherheit und Kompetenzen, so es das neue Gesetzt vorsieht.

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                        #86
                        AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                        porzelei anrufen, wenn zumutbar person aufhalten, zeugen suchen.
                        wichtig
                        sich von der polizei nicht abwimmeln lassen, die MÜSSEN die anzeige aufnehmen.-
                        ein anderes polizeigesetz würde dir da genau nix helfen.
                        Ich habe seinerzeit den Täter aufgehalten, um mich anschließend der "Selbstjustiz" ausgesetzt zu sehen. Denn eines war damals schon klar, der wollte sich nicht aufhalten lassen und das er dann in der Folge etwas verletzt wurde, war unumgänglich. Auch ich wurde im Übrigen verletzt, was aber niemanden interessierte.

                        Es ging später nur noch um die Zähne des Täters die fehlten. Nicht um die Sachbeschädigung, nicht um meine Verletzungen. Ich flog z.B. durch eine Dornenhecke und sah aus wie gerupft, überall blutig am Körper.

                        Nein, es ging nur um die 3 Zähne die er danach verlor.

                        Zeugen gab es keine.

                        Es ging der Gegenseite nur darum darzustellen, was für eine schwere Kindheit der Täter hatte, er zur Beschaffungskriminalität ja geradezu gezwungen gewesen wäre und da er auf Entzug war, er im Turkey halt mal mein Auto ein bißchen anschrammte.

                        Schaden damals ca. 1800.- €

                        Und ich weiss heute noch nicht, was ich damals anderes hätte tun sollen, als einen flüchtenden Täter zu packen. Das sagte ich auch dem Richter, der sagte, dazu wäre ja schließlich die Polizei da. Das die nicht da war, nicht da sein konnte, das interessierte den Richter nicht.

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                          #87
                          AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                          Zitat von Axel Beitrag anzeigen
                          Ich habe seinerzeit den Täter aufgehalten, um mich anschließend der "Selbstjustiz" ausgesetzt zu sehen. Denn eines war damals schon klar, der wollte sich nicht aufhalten lassen und das er dann in der Folge etwas verletzt wurde, war unumgänglich. Auch ich wurde im Übrigen verletzt, was aber niemanden interessierte.

                          Es ging später nur noch um die Zähne des Täters die fehlten. Nicht um die Sachbeschädigung, nicht um meine Verletzungen. Ich flog z.B. durch eine Dornenhecke und sah aus wie gerupft, überall blutig am Körper.

                          Nein, es ging nur um die 3 Zähne die er danach verlor.

                          Zeugen gab es keine.

                          Es ging der Gegenseite nur darum darzustellen, was für eine schwere Kindheit der Täter hatte, er zur Beschaffungskriminalität ja geradezu gezwungen gewesen wäre und da er auf Entzug war, er im Turkey halt mal mein Auto ein bißchen anschrammte.

                          Schaden damals ca. 1800.- €

                          Und ich weiss heute noch nicht, was ich damals anderes hätte tun sollen, als einen flüchtenden Täter zu packen. Das sagte ich auch dem Richter, der sagte, dazu wäre ja schließlich die Polizei da. Das die nicht da war, nicht da sein konnte, das interessierte den Richter nicht.
                          genauso = es...

                          Staat und Institutionen werden Komplize...

                          durch eine linke Politik, die den Täter zum Opfer macht,

                          und das Opfer zum Täter...

                          verkehrte Welt...

                          :X
                          Zuletzt geändert von debonoo; 30.05.2018, 18:39.

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                            #88
                            AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                            Wir wohnen in einer kleinen Einbahnstraße an einem sehr steilen Hang, dementsprechend gibt es nicht viele Parkplätze.

                            Irgendein fröhlicher Mitmensch klebt immer mal wieder Zettel an die Autos mit "Schei$$e geparkt!" usw, außerdem verschwanden am vorherigen Auto meiner Freundin 3 Mal die (schraubbare) Dachantenne, Scheibenwischer fanden sich im Garten des Nachbarn wieder etc.
                            Anderen Nachbarn geht es ähnlich.

                            Wir sind zur Polizei um Anzeige "gegen Unbekannt" zu erstatten, der Beamte hat die Anzeige aufgenommen und abgeheftet. Das war's.

                            Da wir den Hühnerdieb nie in flagranti erwischt haben, hatten wir die Idee, das geparkte Auto mit einer (Wild)-Kamera zu überwachen, ist aber wohl keine gute Idee, wenn man sich die Datenschutzregeln dazu mal etwas ansieht. Wir sind dem Knast dann näher als der Sachbeschädiger...

                            Plan "B", Kameradummy ins Auto gestellt, der blinkt etwas mit seiner roten LED und seitdem ist Ruhe - an unserem Wagen.
                            Der andere Nachbar litt noch unter Antennenschwund, bis er auch keine mehr anschraubte, dafür fehlt ihm jetzt auch ab und zu der Heckscheibenwischer.

                            Muß man eben hinnehmen...die Polizei ist eh überlastet und kann sich eben nicht mehr um so einen Firlefanz kümmern. Und wir dürfen nicht.
                            Cheers,

                            Klaus

                            ___________________________________________
                            Fahrradfahren ist wie veganes Reiten!
                            (Olaf Schubert, bekannter deutscher Philosoph)

                            Kommentar


                              #89
                              AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                              Das ist sicher ärgerlich, sehr ärgerlich sogar!

                              Aber was haben solche Kleinkriminellen oder meinetwegen auch psychisch gestörten Sachbeschädiger nun genau mit dem neuen Polizeigesetz zu tun?

                              ...genau, nix, überhaupt nix.

                              Und ich weiss heute noch nicht, was ich damals anderes hätte tun sollen, als einen flüchtenden Täter zu packen. Das sagte ich auch dem Richter, der sagte, dazu wäre ja schließlich die Polizei da.
                              Da hätte ich dem Richter sofort den sog. Jedermannparagraf um die Ohren gehauen.



                              Dieser lässt auch die Anwendung von verhältnismäßiger Gewalt zu, falls sich der Täter der Festnahme widersetzt, aggressiv wird oder sonst wie Gegenwehr leistet, was in Deinem Fall ja unstrittig sein dürfte. Ein Schlag mit der flachen Hand auf die Fresse, wenn dabei auch zwei Zähne verloren gehen sollte also verhältnismäßig sein bei heftiger Gegenwehr. Das boxt jeder halbwegs fähige Rechtsanwalt vor Gericht locker durch.

                              Gruß

                              RD

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                                #90
                                AW: Wird bei Verbrechen ausreichend gestraft?

                                Da hätte ich dem Richter sofort den sog. Jedermannparagraf um die Ohren gehauen.
                                Das hat sogar der Richter ausgeführt, er hat nur die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" nicht akzeptiert. Ich hatte bemerkt bzw. gefragt "wie" ich den Täter denn festhalten solle? In Klopapier einwickeln ging nicht, weil ich gerade keines zur Hand hatte.

                                Er meinte angemessen.

                                Ich sagte mehr wie festhalten kann ich nicht.

                                Ich hätte ihn nicht so grob festhalten dürfen, er hatte ein paar blaue Flecken.

                                Da half alles nichts, er wollte einfach nicht hören bzw. akzeptieren, daß es anders nicht ging.

                                Und da ich Geld hatte mußte ich zahlen, der andere hatte keines und mußte nichts zahlen.

                                So wars.

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