AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?
Ersteres. Rätsel nicht gelöst - Sechs, setzen! ;)
Richtig, aber 80 echte Euren hat der Händler letzlich für die Ware in der Kasse. (Beim Nachbarn 200 falsche gegen 200 echte getauscht, davon 80 behalten und dem Kunden 120 'rausgegeben.) Dämmert's jetzt?
Der hat nicht nur einen Beleg, sonder 80 echte Euro in der Kasse. Als ob er die Ware "korrekt" verkauft hätte.
Nein. Die USt, die er beim Einkauf bezahlt hat, kann er als Vorsteuer absetzen. Er zahlt also letzlich 19% auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (frag' mich jetz nicht, wie die buchhalterisch korrekt heißt, landläufig wohl "Handelspanne"). So funktioniert das übrigens in der ganzen sog. "Wertschöpfungskette", vom Hersteller bis zum Endkunden. Der zahlt dann alles. Üblicherweise allerdings mit echtem Geld. ;) Alles andere interessiert das Finanzamt nicht, richtig.
Eben.
Wiederum korrekt.
Strafbar hat er sich schon gemacht, indem er's angenommen hat, das war das "Inverkehrbringen". (Will man ernsthaft von jedem verlangen, dass er jeden Schein, den er in die HAnd krigt, auf Echtheit prüft? Aber nicht der einzige Irrsinn in der Gesetzgebung und Rechtsprechung dieses "Rechtsstaates" - aus meinen 12 Jahren Prozesserfahrung könnte dir noch ganz andere Stories erzählen als die, die ich dir schon per PN untergejubelt habe - z.B. waren auch meine 10 Monate als Tatopfer an Stelle der Täter nach Aussage eines Stationsbeamten im Knast beileibe kein Einzelfall.) :X
Das Beste, was der Händler machen kann, ist also: Den Schein stillschweigend verschwinden lassen und schön die Schnauze halten. Und die echten 200, die er dem Nachbarn gezahlt hat, unter "Privatentnahme" o.ä. verbuchen.
Zitat von dipol-audio
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Das Beste, was der Händler machen kann, ist also: Den Schein stillschweigend verschwinden lassen und schön die Schnauze halten. Und die echten 200, die er dem Nachbarn gezahlt hat, unter "Privatentnahme" o.ä. verbuchen.
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