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Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

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    #61
    AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

    Ich finde, ein Rätsel das zum Auflösen gedacht ist (es gibt ja genügend unlösbare auf dieser Welt), darf nur ein Resultat zulassen.
    Gruß
    David


    WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
    Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
    Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
    Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
    Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
    Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
    Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!

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      #62
      AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

      Auf alle Fälle haben wir hier,

      Eine Reihe ganz fähiger Logiker...

      Richtige Ingenieure und Dipl. Ingenieure...

      :B

      Im Wald sind viele, verschiedene Bäume....

      Jeder an seinem Platz = daher die Devise....

      Nicht jeder kann alles können,

      wir sind alle Spezialisten...
      Zuletzt geändert von debonoo; 01.03.2018, 09:05.

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        #63
        AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

        Ich habe über die Zeit nachgelassen. Ich konnte früher bis zu dreistellig mit zweistellig im Kopf multiplizieren - schneller als Andere mit Zettel und Stift. Diese Fähigkeit habe ich später nicht mehr benötigt und so ist das Kopfrechnen verkümmert. Genau so wie die spanische und die englische Sprache. Die konnte ich auch ganz gut. Spanisch habe ich schon fast zwanzig Jahre nicht mehr gebraucht - weg. ....

        LG, dB
        don't
        panic

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          #64
          AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

          Zitat von Dezibel Beitrag anzeigen
          Ich habe über die Zeit nachgelassen. Ich konnte früher bis zu dreistellig mit zweistellig im Kopf multiplizieren - schneller als Andere mit Zettel und Stift. Diese Fähigkeit habe ich später nicht mehr benötigt und so ist das Kopfrechnen verkümmert. Genau so wie die spanische und die englische Sprache. Die konnte ich auch ganz gut. Spanisch habe ich schon fast zwanzig Jahre nicht mehr gebraucht - weg. ....

          LG, dB
          Hast Du dich einmal testen lassen..?

          Das sind mindestens 130 IQ Punkte...

          Dazu noch dein überragender Körperbau

          Du wirst dir zumindest in der Jugend leichter getan haben...

          Und - sehr wahrscheinlich - auch später noch....

          :E
          Zuletzt geändert von debonoo; 01.03.2018, 09:58.

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            #65
            AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

            Ja schon - leider ging das nur mit multiplizieren, Division und Wurzel schaffte ich in der Größenordnung nicht. Das Kuriose ist ja dass ich gar nicht mal genau weiß wie ich die Multiplikationen geschafft habe. Da schwirrten Zahlen durch den Kopf und das Ergebnis war da. Kein Zettel vor dem geistigen Auge und auch kein Rechenvorgang im herkömmlichen Sinn. Wenn ich mir heute das Hirn zermartere fühlt sich das nach einer Weile an als hätte ich einen gordischen Knoten im Kopf ....

            LG, dB
            don't
            panic

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              #66
              AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

              Zitat von Dezibel Beitrag anzeigen
              @ wodim
              Ich sehe das so:
              Der Kunde hat Waren und Geld im Wert von 200,- €uro ergaunert.
              Der Händler musste dem Nachbarn die 200,- €uro in echt aushändigen.
              Der Geschäftsablauf spielt insofern keine Rolle weil der Wertetausch real stattfand.
              Der Verlust des Händlers beläuft sich m.E. auf 200,- €uro. ....

              LG, dB

              Wie schon gesagt, das sehe ich auch so ...


              Die Diskussion ging am Ende m.E. auch mehr darum, welchen "Ärger" der "Händler 1" dadurch noch "an der Backe" haben kann.


              Zitat von wodim Beitrag anzeigen
              ...
              Ist er nicht, denn 1. hat er's nicht mit Absicht gemacht

              Für einen Betrug oder einen Betrugsversuch nach §263 StGB wäre es entscheidend, ob jemand in der Absicht handelt, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

              Dieser Vorsatz ist ein sog. "subjektives Tatbestandsmerkmal":

              Kann vor Gericht (oder ggf. schon im Lauf der Ermittlungen) gezeigt werden, daß keine Absicht vorhanden war, dann kann ein des Betrugs Verdächtigter oder Angeklagter hier u.U. "den Kopf aus der Schlinge" ziehen. Denn diese Absicht müsste ihm sicherlich für eine Verurteilung hinreichend nachgewiesen werden.

              (Edit) Aber so einfach scheint es insgesamt beim Thema "Falschgeld" nicht zu sein:
              Inverkehrbringen von Falschgeld und Betrug: Feststellung und Umfang der Täuschung - Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, zum Falschgeld & Betrug




              Da sind wir aber noch nicht beim §147 StGB :



              Diesen § verstehe ich so, daß es ein gesonderter Straftatbestand an sich ist, Falschgeld "in Verkehr zu bringen".

              Von "Absicht" steht in diesem §147 nichts drin ...


              Also mal angenommen:

              Jemand erhält aus "halbseidener" Quelle Banknoten, deren Echtheit zu bezweifeln er einen Anlass hätte, prüft aber "nicht so genau nach" (weil er's "nicht so genau wissen will" ...? ) und bezahlt anderswo mit diesem Geld.

              Ich bin mir nicht sicher, ob nur "der Geldfälscher selbst" (oder sein Auftraggeber ?) Falschgeld "in Verkehr bringen" kann.

              Gut kann ich mir vorstellen, daß der §147 geschaffen wurde, um ggf. alle "beim in Verkehr bringen" von Falschgeld Beteiligten strafrechtlich verfolgen zu können

              Und so muss dann gelegentlich auch "die Oma" mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft rechnen, obwohl sie "nur Falschgeld aus dem Automaten gezogen" hat und später damit im Laden bezahlt ...

              Das kann m.E. jedem von uns passieren.
              Zuletzt geändert von dipol-audio; 01.03.2018, 11:15.
              Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit

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                #67
                AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
                Diesen § verstehe ich so, daß es ein gesonderter Straftatbestand an sich ist, Falschgeld "in Verkehr zu bringen".

                Von "Absicht" steht in diesem §147 nichts drin ....
                So sehe ich das auch, meines Wissens stand zu D-Mark Zeiten auf jeder Banknote: "Wer Banknoten fälscht oder nachmacht, oder nachgemachte oder gefälschte Banknoten in Umlauf bingt, wird mit Feiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft" - Wobei ich mir aus der Erinnerung heraus nicht ganz sicher bin ob da statt "fälscht" , "verfälscht" drauf gestanden hat, wird aber wohl keinen großen Unterschied ausmachen. In jedem Fall ist der Händler mit dran, wenn er solche Banknoten weiterreicht, soviel ich weiß hat er eine gewisse Sorgfaltspflicht, zu prüfen ob Banknoten echt sind und ggf. sofort die Ordnungsbehörden zu informieren, falls Zweifel bestehen. Mittlerweile haben einige Geschäfte und Discounter auch schon Prüfgeräte. Stellt sich heraus, das das Geld falsch ist, bleibt er allerdings auf dem Schaden sitzen, falls der, der ihm das angedreht hat schon über alle Berge ist. Aber immer noch besser als durch Weitergabe zu riskieren selbst dran zu sein. Er kann sich m. E. kaum darauf berufen es nicht gewusst oder bemerkt zu haben, in jedem Fall würde das ein höchst unerquickliches strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen. - Wie das ist, wenn man als Privatmensch möglichweise falschen Banknoten aufgesessen ist, kann ich nicht sagen, kann mir aber vorstellen das das u. U. erhebliche Komplikationen nach sich ziehen kann, wenn man das meldet. - Vielleicht besser gar nichts sagen und die Dinger gleich vernichten, wenn der Verlust nicht allzu hoch ist? - Der Normalsterbliche wird wohl auch nur wirklich schlecht gemachte Kopien als solche entlarven können und es bei besser gemachten eh nicht bemerken.

                Alles in Allem reichlich Wasser auf die Mühlen der Finanztech Allianzen, die das Bargeld lieber heute als morgen abschaffen möchten. Der Chef der Deutschen Bank hat mit der Aussage, das es in 10 Jahren kein Bargeld mehr gäbe wohl schon in der Richtung getönt. Na fein, als Totschlagargument, was allenthalben gebetsmühlenartig runtergeleiert wird, muß, wie sollte es auch anders sein die Kriminalität herhalten und die Aussage, das Bargeld ineffizient und zu teuer wäre. - In Wahrheit will man damit Geldströme bis in die kleinste Ritze verfolgen und loggen können, nichts bliebe mehr verborgen. Als Nebenefekt könnten Konten mit Negativzinsen belastet werden. - Was also käme dabei raus? - Der vollkommen gläserne Mensch, kontrollierbar und manipulierbar bis ins Letzte und auf Gedeih und Verderb restlos von virtuellem Zahlungsverkehr der Finanzbranche abhängig. Alles würde offenbar, jede Zahlung jede Transaktion, kein Aspekt des täglichen Lebens bliebe mehr verborgen. Kein Notgroschen, den man irgendwo liegen hätte, würde mehr helfen, alles wäre reduziert auf ein schnödes Plastikkärtchen, Null oder eins, blau oder rot, sein oder nicht sein. Wer nicht Teil dieses Systems ist, ist nicht existent.


                Gruß,
                joachim
                Zuletzt geändert von JoachimA; 01.03.2018, 12:09.
                Ein Computer löst all die Probleme, die ich ohne ihn nicht hätte.

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                  #68
                  AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                  Muss ich als Privatmensch eine gefälschte Banknote erkennen müssen ? Bei guten Fälschungen tun sich Spezialisten schon schwer. ....

                  LG, dB
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                    #69
                    AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
                    Kann vor Gericht (oder ggf. schon im Lauf der Ermittlungen) gezeigt werden, daß keine Absicht vorhanden war, dann kann ein des Betrugs Verdächtigter oder Angeklagter hier u.U. "den Kopf aus der Schlinge" ziehen. Denn diese Absicht müsste ihm sicherlich für eine Verurteilung hinreichend nachgewiesen werden.
                    Hm, das oberste Prinzip heißt "Unschuldsvermutung" („Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ So ist es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN formuliert, sinngemäß entsprechend in der Grundrechtecharta der EU und im deutschen Grundgesetz.)

                    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
                    Da sind wir aber noch nicht beim §147 StGB :



                    Diesen § verstehe ich so, daß es ein gesonderter Straftatbestand an sich ist, Falschgeld "in Verkehr zu bringen".

                    Von "Absicht" steht in diesem §147 nichts drin ...
                    Stimmt. Leider.

                    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
                    Gut kann ich mir vorstellen, daß der §147 geschaffen wurde, um ggf. alle "beim in Verkehr bringen" von Falschgeld Beteiligten strafrechtlich verfolgen zu können.
                    Bestimmt. Es erhebt sich also die Frage nach Sinn oder Unsinn.

                    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
                    Ich bin mir nicht sicher, ob nur "der Geldfälscher selbst" (oder sein Auftraggeber ?) Falschgeld "in Verkehr bringen" kann.
                    Nicht nur der. Das tut also jeder, der mit Falschgeld bezahlt - ob nun mit oder ohne Absicht.

                    Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen
                    Und so muss dann gelegentlich auch "die Oma" mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft rechnen, obwohl sie "nur Falschgeld aus dem Automaten gezogen" hat und später damit im Laden bezahlt ...

                    Das kann m.E. jedem von uns passieren.
                    Stimmt. Leider.

                    Zitat von Dezibel Beitrag anzeigen
                    Muss ich als Privatmensch eine gefälschte Banknote erkennen müssen ? Bei guten Fälschungen tun sich Spezialisten schon schwer. ....
                    Eben. Also ist §147 StGB im Sinne von §1 Gesunder Menschenverstand kompletter Unsinn.

                    Kommentar


                      #70
                      AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                      Zitat von Dezibel Beitrag anzeigen
                      Muss ich als Privatmensch eine gefälschte Banknote erkennen müssen ? Bei guten Fälschungen tun sich Spezialisten schon schwer. ....

                      LG, dB
                      Sicherheitsmerkmale der Euro Banknoten Die Euro Banknoten sind mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen versehen, die Fälschungen unterbinden bzw. die Unterscheidung von echten und gefälschten Noten gewährleisten sollen. Für die Prüfung von Banknoten empfiehlt sich das "Fühlen-Sehen-Kippen"-Prinzip. Im Anschluss eine Beschreibung der einzelnen Sicherheitsmerkmale: Fühlen Erhabene Oberfläche Die Banknoten verfügen über eine erhabene Oberfläche, die mit einer besonderen Drucktechnik erzeugt wird. Die Abkürzungen




                      Die Chance, einen falschen Geldschein als Kunde zu erwischen, ist relativ gering.

                      Kommentar


                        #71
                        AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                        What is 6÷2(1+2) = ? This problem went viral and generated millions of comments on Facebook, Twitter, YouTube and social media sites. I explain how to get th...


                        alles eine Frage der Regeln bzw. der Prioritäten...

                        oder auch "first things first"..

                        Kommentar


                          #72
                          AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                          sorry @debonoo

                          aber das ist wirklich nur was für Ungebildete ...

                          Es besteht eine Operator Hierarchie (hier u.a.: "Punktrechung vor Strichrechnung").

                          Ist die Operator Hierarchie "auf gleicher Ebene", dann erfolgt die Evaluierung "von links nach rechts".

                          Wer das nicht kann (insbesondere, wenn er im Bereich Informatik, Software-Test, Qualitätssicherung, ... ) zuhause sein möchte, der sollte "heim gehen", und zwar ohne zu diskutieren ... ;)


                          Also:

                          - "Klammer geht vor", dann
                          - "Operator Precedence" und dann
                          - "von links nach rechts"


                          So etwas (etwa "Operator Precedence") kann allerdings in konkreten Normen (etwa für Pogrammiersprachen) "individuell" geregelt sein (denn oft gibt es dort recht mannigfaltige und spezialisierte Operatoren ...)

                          Und ich habe schon Compiler ("Übersetzer") für konkrete Programmiersprachen gesehen, welche die jeweils geltende Norm eben nicht fehlerfrei umgesetzt haben ...

                          In so einem Fall müsste der (arme) Anwendungsprogrammierer durch explizite "Klammerung" vereindeutigen, wie ein konkreter Ausdruck ausgewertet werden soll ...


                          Da die meisten Anwendungsprogrammierer für diese Ebene (z.B. aktuelle Normen) jedoch kaum Interesse aufbringen, kann jedem von uns jederzeit alles (inkl. Nuklearspengköpfen etc.) sehr viel schneller "um die Ohren fliegen", als die meisten Menschen annehmen würden.

                          Und davon, glaube mir das, möchtest Du als Lehrer besser gar nichts wissen ...
                          Zuletzt geändert von dipol-audio; 04.03.2018, 01:23.
                          Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit

                          Kommentar


                            #73
                            AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                            Zitat von dipol-audio Beitrag anzeigen

                            Es Besteht Eine Operator Hierarchie (hier U.a.: "punktrechung Vor Strichrechnung")

                            Ist Die Operator Hierarchie "auf Gleicher Ebene", Dann Erfolgt Die Evaluierung "von Links Nach Rechts".


                            Also:

                            - "klammer Geht Vor", Dann
                            - "operator Precedence" Und Dann
                            - "von Links Nach Rechts"
                            6÷2(1+2)

                            da gehe ich also, so vor..

                            Klammer
                            (1+2) = 3

                            der 2er gehört zur Klammer
                            2(1+3) = 6

                            der Rest
                            6/6 = 1

                            Kommentar


                              #74
                              AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                              wenn ("mal" und "geteilt") in der jeweiligen Norm auf gleicher Ebene sind, dann würde "von links nach rechts" evaluiert.

                              Deine (selbst ausgedachte ?) "Regel" s.o. ("der Zweier gehört zur Klammer") ist dann nicht begründbar ...

                              Du hast "*" in "6÷2*(1+2)" vor "÷" ausgewertet:

                              Damit bist Du bei den Operatoren auf gleicher Hierarchie von "rechts nach links" gegangen.

                              Das ist nicht die "übliche" Reihenfolge, denn diese geht "von links nach rechts".

                              Der Ausdruck oben (voriger Post) liest sich als : "6/2*3"

                              Ohne weitere Festlegungen wären "/" und "*" gleichberechtigt, also Evaluierung "von links nach rechts" (*).


                              __________________________

                              (*) Warum Du Lehrer bist:

                              Man bemerkt den von Dir (zumindest potentiell) angerichteten volkswirtschaftlichen Schaden (oftmals) erst eine Menschengeneration später und "nicht sofort".

                              Wir (Steuerzahler) bezahlen Dich jedoch trotzdem:

                              Das könnte man (auch) als "Gnade" bezeichnen.
                              Zuletzt geändert von dipol-audio; 04.03.2018, 02:47.
                              Grüße aus Reinheim, Oliver Mertineit

                              Kommentar


                                #75
                                AW: Ist dieses Rätsel wirklich schwierig ?

                                Ist doch ganz einfach...die Regel lautet Punkt vor Strichrechnung aber was in Klammern steht wird immer zuerst ausgerechet.

                                Gruß

                                RD

                                Kommentar

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