Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

350 Euro für einen Toten

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    350 Euro für einen Toten

    Ich verstehe die Welt schon länger nicht mehr, aber daß man sich an einem Prozess mit einem Toten um 350 Euro freikaufen kann, ist schon ein Aktionsangebot - da muß man zuschlagen


    #2
    AW: 350 Euro für einen Toten

    das opfer hatte die begleitung des täters angegriffen, war schwerer asthmatiker auf extacy, schwer betrunken und eingeraucht und auf asthmaspray. der schlag war nicht die todesursache. daher ist der schlag maximal einfache körperverletzung, weil keine schlagwirkung bei der obduktion feststellbar war.
    wenn auf dich ein bsoffener losgeht, du stößt ihn weg, er fällt wegen seiner trunkenheit über seine eigenen füße und klescht mit dem kopf auf, bist dann ein totschläger?
    ich war nicht beim prozess, kenn das medizinische gutachten nicht, aber die info da sagt, der gerichtsmediziner sage, der schlag sei nicht todesursache gewesen.
    eine schlagwirkung kann man medizinisch einfach feststellen.
    medizinische vermutung
    das war ein reflextod. das vegetative nervensystem war durch die mischvergiftung angegriffen, schlag auf den solarplexus, plötzlicher blutdruckabfall.... aus.
    bei gesunden bist bei sowas maximal benommen und schwindlich.
    wenn wer aber auf den oberkörper schlägt, kann man ihm keine schwere körperverletzungsabsicht unterstellen, außer er nimmt dazu ein hilfsmittel.
    Zuletzt geändert von longueval; 26.09.2017, 08:57.
    ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

    Kommentar


      #3
      AW: 350 Euro für einen Toten

      Wie schon oft geschrieben, bin ich bei Gewaltverbrechen für härteste Strafen, aber in diesem Fall ist es wirklich anders. So dramatisch es auch ausgegangen ist, es war einfach "Pech". Ein Anderer hätte wahrscheinlich ein blaues Auge oder im Höchstfall eine gebrochene Nase gehabt - auch nicht OK, aber er hat ja zu pöbeln begonnen.
      Gruß
      David


      WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
      Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
      Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
      Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
      Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
      Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
      Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!

      Kommentar


        #4
        AW: 350 Euro für einen Toten

        Richtig, das spätere Opfer hat den Streit angefangen und wer weiß ob es bei einer reinen Pöbelei geblieben wäre. Das geht m.E. sogar schon in Richtung Notwehr. Wobei das natürlich Forensiker klären müssten ob der Schlag 'angemessen' gewesen ist.

        Gruß

        RD

        Kommentar


          #5
          AW: 350 Euro für einen Toten

          Wenn es eine Notwehrsituation war, gibt es meines Wissens nach in der Rechtssprechung so etwas wie einen "angemessenen Schlag" nicht. Ein Angriff darf mit der Absicht abgewehrt werden, ihn endgültig zu beenden. Im Schlimmsten Fall bedeutet das den Tot des Angreifers.

          Die Frage wäre (vermutlich, bin kein Jurist): War es wirklich eine Notwehrsituation oder nicht?

          Selbstverständlich darf man niemanden töten wegen eines dummen Spruches oder eines Schubses. Da muss schon erkennbare Gefahr da sein. Ein Messer oder andere Waffe zum Beispiel....

          Soweit mein Kenntnisstand.....

          Kommentar


            #6
            AW: 350 Euro für einen Toten

            Wenn es eine Notwehrsituation war, gibt es meines Wissens nach in der Rechtssprechung so etwas wie einen "angemessenen Schlag" nicht.
            Doch, sowas gibt es m.W. in der Deutschen Rechtssprechung. Wenn jemand mit bloßen Fäusten auf dich losgeht, darfst du ihm nicht drei Kugel mit einer Schusswaffe verpassen. Verhältnismäßigkeit ist hier das Stichwort.

            Aber so wie ich den zitierten Artikel verstehe, lag hier kein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit vor.

            Gruß

            RD

            Kommentar


              #7
              AW: 350 Euro für einen Toten

              Man kann auch in einem Verfahren jemanden von der Schuld freisprechen. Ich hätte den Prozess befürwortet, weil man damit öffentlich den Hergang und die Folgen hätte aufbereiten und verdeutlichen können. So wirkt es wie ein "Freikaufen von Schuld". Solche Entscheidungen trifft die Justiz nur aus Kostenersparnisgründen für die Allgemeinheit. Mag ein gutes Argument sein, dennoch halte ich bei Vorfällen mit Todesfolge ein Verfahren für zwingend geboten. Bin aber kein Jurist und sehe das aus der Perspektive eines Bürgers.

              Kommentar


                #8
                AW: 350 Euro für einen Toten

                ...kommt nicht oft vor, aber da stimme ich Dir zu...

                350 € Strafe und dann Schwamm drüber, damit macht man es sich m.E. doch recht einfach. Zudem können so die Gründe und der Tathergang nicht öffentlich geklärt werden. So viel Sorgfalt könnte man von einem Rechtsstaat schon verlangen, dass man versucht die Ereignisse um den gewaltsamen Tod eines Menschen aufzuklären. Was auch immer am Ende eines Prozesses dabei herauskommen mag.

                Gruß

                RD

                Kommentar


                  #9
                  AW: 350 Euro für einen Toten

                  ...ach ja, wäre ich der mutmaßliche Täter, würde ich es vermutlich darauf ankommen lassen und mich weigern die Strafe zu bezahlen. Dann bleibt dem Staatsanwalt nichts anderes übrig als das Verfahren entweder zu beenden und auf die Strafe zu verzichten oder einen Prozess anszustreben. Bei der dünnen 'Beweislage', die Forensiker sagen ja, dass der Schlag nicht ursächlich gewesen ist für den Tod des Pöblers, sieht es für einen erfolgreichen Prozess (der könnte ja wohl nur auf Totschlag hinauslaufen) doch ziemlich mau aus.

                  Zumal ich als Angeklagter noch die Gelegenheit hätte meine Notwehrsituation zu erläutern und mich zu rechtfertigen mit der Chance auf einen astreinen Freispruch. Ein guter Anwalt würde das vermutlich relativ leicht hinbekommen.

                  Gruß

                  RD
                  Zuletzt geändert von ruedi01; 26.09.2017, 10:47.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: 350 Euro für einen Toten

                    Jeder mutmaßliche Täter wird froh sein, wenn ihm die Belastung, vor Gericht erscheinen zu müssen, abgenommen wird. Ich würde also die 350 € zahlen, wie weltfremd wäre das denn, sich selbst vor ein Gericht bringen zu wollen?

                    Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, jemanden vor Gericht zu bringen oder nicht und nicht die Aufgabe eines Tatverdächtigen. Ein etwas komisch anmutender Vorschlag, den du da machst.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: 350 Euro für einen Toten

                      Ich sehe das vor allem aus der Sicht des mutmaßlichen Täters. Ich würde als Beschuldigter in einer solchen Situation die Strafe vermutlich nicht bezahlen, denn damit würde ich meine Schuld letzten Endes anerkennen.

                      Und aus der Sicht des Rechtsstaates hat so eine Geldstrafe m.E. eben auch ein Geschmäckle. Denn damit zieht man sich billig aus der Affäre. Sowas kann man machen bei einem Verkehrsunfall (ohne Verletzte oder Tote) oder bei einem minderschweren Eigentumsdelikt. Aber bei einer gewaltsamen Todesart...das gefällt mir einfach nicht.

                      Gruß

                      RD

                      Kommentar


                        #12
                        AW: 350 Euro für einen Toten

                        Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                        Ich sehe das vor allem aus der Sicht des mutmaßlichen Täters. Ich würde als Beschuldigter in einer solchen Situation die Strafe vermutlich nicht bezahlen, denn damit würde ich meine Schuld letzten Endes anerkennen.
                        Ich glaub dir das nicht. Du kannst dich in keinster Weise wirklich in eine solche Situation hineinversetzen. Du kannst also gar keine "Tätersicht" einnehmen, es ist deine Sicht auf die Dinge. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand das so machen wollte wie du es hier vorschlägst. Hat`s das schonmal gegeben?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: 350 Euro für einen Toten

                          ... in eurem komischen Paragrafen geht es um den Verletzungs- oder Misshandlungsvorsatz.

                          Notwehr
                          (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, ......
                          Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

                          Ich denke, der Richter hätte im gegebenen Fall auch einen Freispruch urteilen können.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: 350 Euro für einen Toten

                            ich weiß nicht, ob es bei euch in deutschland, so wie bei uns, die diversion gibt, bei geringer schuld von ersttätern.

                            https://de.wikipedia.org/wiki/Divers...C3%96sterreich)
                            ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: 350 Euro für einen Toten

                              ... es ist deine Sicht auf die Dinge. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß jemand das so machen wollte wie du es hier vorschlägst. Hat`s das schonmal gegeben?
                              Yo, m.W. unser ehemaliger Bundespräsident, dem man Vorteilsname im Amt nachweisen wollte. Letzten Endes sollte es darauf hinauslaufen, dass Herr Wulff eine lächerliche Strafe von 750 € (so weit ich noch weiß) gegen Einstellung des Verfahrens zahlen sollte. Das hat er abgelehnt. Der Staatsanwalt hat darauf das Verfahren gegen Wulff trotzdem eingestellt weil er die Aussichtlosigkeit eines ernueuten Prozesses erkannt hat.

                              Herr Wulff hat damit das Risiko einer erheblich strengeren Bestrafung (bei einem neuen Prozess) auf sich genommen. Aber so sind am Ende alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft fallen gelassen worden. Das nennt man wohl weiße Weste...

                              Gruß

                              RD

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X
                              👍