Berlin (dpa) - Kurz vor dem Start des Gaststätten-Rauchverbots in acht weiteren Bundesländern zum 1. Januar hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), einen besseren Nichtraucherschutz auch in der Privatsphäre angemahnt
"Besonders wichtig ist mir die stärkere Beachtung des Nichtraucherschutzes im privaten Bereich, besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen", sagte Bätzing am Donnerstag in Berlin. "Eltern sollten wegen der Gefahren des Passivrauchens nicht in Anwesenheit von Kinder rauchen, insbesondere nicht in Autos und Wohnungen."
Bätzing zeigte sich optimistisch, dass Gastwirte durch das Rauchverbot in Kneipen und Restaurants keine Umsatzeinbußen hinnehmen müssten. "Durch das Rauchverbot besuchen verstärkt Nichtraucher und Familien mit Kindern Gaststätten", sagte sie. Zahlreiche Kneipenwirte und auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband teilen Bätzings Einschätzung jedoch nicht. Sie fürchten um das Überleben vor allem von Eckkneipen und wollen daher Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot einreichen.
Zum Jahresbeginn ist der der Glimmstängel in Lokalen in elf Bundesländern grundsätzlich tabu. Bei den neu hinzukommenden Ländern handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist Rauchen in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt, in Hessen gilt das Verbot seit dem 1. Oktober.
"Besonders wichtig ist mir die stärkere Beachtung des Nichtraucherschutzes im privaten Bereich, besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen", sagte Bätzing am Donnerstag in Berlin. "Eltern sollten wegen der Gefahren des Passivrauchens nicht in Anwesenheit von Kinder rauchen, insbesondere nicht in Autos und Wohnungen."
Bätzing zeigte sich optimistisch, dass Gastwirte durch das Rauchverbot in Kneipen und Restaurants keine Umsatzeinbußen hinnehmen müssten. "Durch das Rauchverbot besuchen verstärkt Nichtraucher und Familien mit Kindern Gaststätten", sagte sie. Zahlreiche Kneipenwirte und auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband teilen Bätzings Einschätzung jedoch nicht. Sie fürchten um das Überleben vor allem von Eckkneipen und wollen daher Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot einreichen.
Zum Jahresbeginn ist der der Glimmstängel in Lokalen in elf Bundesländern grundsätzlich tabu. Bei den neu hinzukommenden Ländern handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist Rauchen in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt, in Hessen gilt das Verbot seit dem 1. Oktober.
Kommentar