AW: Helau - Fasching liegt vor uns
"2. In NRW kann man sich auch auf das Landes-Immissionsschutzgesetz (kurz LImschG) berufen (in anderen Bundesländern gelten andere Landesgesetze, die aber häufig den gleichen Regelungsinhalt haben).
a. Nach § 3 Abs. 1 LImschG hat sich jeder Bürger so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinflüsse vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist.
b. Ferner ist die Nachtruhe nach § 9 LImschG geschützt. Nach § 9 Abs. 1 LImschG sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
c. In der übrigen Zeit dürfen Geräte, die der Schallerzeugung dienen (z.B. Stereoanlage, Klavier, Schlagzeug etc.) nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht erheblich belästigt werden (vgl. § 10 Abs.1 LImschG)."
"2. In NRW kann man sich auch auf das Landes-Immissionsschutzgesetz (kurz LImschG) berufen (in anderen Bundesländern gelten andere Landesgesetze, die aber häufig den gleichen Regelungsinhalt haben).
a. Nach § 3 Abs. 1 LImschG hat sich jeder Bürger so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinflüsse vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist.
b. Ferner ist die Nachtruhe nach § 9 LImschG geschützt. Nach § 9 Abs. 1 LImschG sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
c. In der übrigen Zeit dürfen Geräte, die der Schallerzeugung dienen (z.B. Stereoanlage, Klavier, Schlagzeug etc.) nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht erheblich belästigt werden (vgl. § 10 Abs.1 LImschG)."
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