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Helau - Fasching liegt vor uns

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    #61
    AW: Helau - Fasching liegt vor uns

    "2. In NRW kann man sich auch auf das Landes-Immissionsschutzgesetz (kurz LImschG) berufen (in anderen Bundesländern gelten andere Landesgesetze, die aber häufig den gleichen Regelungsinhalt haben).

    a. Nach § 3 Abs. 1 LImschG hat sich jeder Bürger so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinflüsse vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist.

    b. Ferner ist die Nachtruhe nach § 9 LImschG geschützt. Nach § 9 Abs. 1 LImschG sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

    c. In der übrigen Zeit dürfen Geräte, die der Schallerzeugung dienen (z.B. Stereoanlage, Klavier, Schlagzeug etc.) nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht erheblich belästigt werden (vgl. § 10 Abs.1 LImschG)."

    Ruhestörung durch die lieben Nachbarn - Wenn Nachbarlärm zur Belastung wird I. Einleitung - Ständige Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wer kennt das nicht, die lieben Nachbarn feiern wieder einmal eine lärmende Party, hören Musik bei einer unerträglichen Lautstärke oder versuchen sich an einem Musikinstrument (z.B. Klavier oder Schlagzeug). Bei allem Verständnis…

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      #62
      AW: Helau - Fasching liegt vor uns

      ...danke waka für die Präzisierung...und auch hier gibt es keine 'Zimmerlautstärke'.

      Da ist lediglich von einer erheblichen Belästigung unbeteiligter Dritter die Rede. Und das lässt fast alle Möglichkeiten der Interpretation zu...

      @Pünktchen

      Danke nochmal für die Bestätigung, dass Du nichts von dem verstanden hast, was ich sagen will...da muss ich dann wohl mit leben.

      Gruß

      RD

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        #63
        AW: Helau - Fasching liegt vor uns

        @ruedi01

        "Zimmerlautstark" sind Geräusche, die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der verständige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet. Es kommt also darauf an, ob die Nachbarn die Geräusche gerade noch wahrnehmen können. Wird diese Wahrnehmungsschwelle jedoch überschritten und sind Geräusche deutlich hörbar, ist die Grenze der Zimmerlautstärke überschritten. Zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens ("Nachtruhe") ruhestörenden Lärm, verursacht z. B. durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören oder Herumtrampeln, ist zu unterlassen. Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung der Wohnung nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren; ein gewisses Maß an Toleranz (:D) ist also immer erforderlich. Alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
        Es kommt aber auch auf die Art der Lärmquelle an. So ist der Lärm aus Kinderfreizeit (Plagen) hinzunehmen, während Hundegebell (Köter) zur Nachtzeit nicht geduldet werden muss. Bei Musikinstrumenten gesteht die Rechtsprechung den Musikern je nach Instrument maximal 3 Stunden täglich zu und Achtung, jetzt kommt das Wichtigste, "stöhnen beim Sexualverkehr sollte laut Amtsgericht Warendorf nur bei Zimmerlautstärke erfolgen". :G::W:H:

        Grüße vom Punktstrahler

        P.S. Vielen Dank an Quelle wikipedia

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          #64
          AW: Helau - Fasching liegt vor uns

          Was bin ich froh, in einem eigenen Haus zu leben!:D

          Mein Leben ist eigentlich recht laut. Meine Band probt jede Woche bei mir bis in die Nacht, meine Holzbearbeitungsmaschinen kreischen ab und zu (schon mal eine Fräse gehört, die sich mit 6.000U/min ins Holz frisst?), der Kompressor läuft oft, im Garten - zumindest in der Saison - macht der Rasenmäher jede Woche Lärm......und wenn ich mit dem Porsche fahre, ist das auch nicht gerade leise. Wenn ich passiv Musik höre, dann soll das möglichst realitätsnah sein.

          Kurzum, ich bin ein "Krawallo".:J

          (und dann rege ich mich auf, wenn die Gören daneben kreischen.......)
          Gruß
          David


          WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
          Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
          Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
          Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
          Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
          Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
          Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!

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            #65
            AW: Helau - Fasching liegt vor uns

            "Zimmerlautstark" sind Geräusche, die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der verständige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet. Es kommt also darauf an, ob die Nachbarn die Geräusche gerade noch wahrnehmen können.
            Ich weiß nicht ob es bei Dir mit dem Lesen oder dem Verstehen hapert...:C

            Entscheidend ist nicht, ob man noch was hören kann, sondern ob man sich dadurch gestört fühlt.

            Gruß

            RD

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              #66
              AW: Helau - Fasching liegt vor uns

              Ich weiß nicht ob es bei Dir mit dem Lesen oder dem Verstehen hapert...:C

              Entscheidend ist nicht, ob man noch was hören kann, sondern ob man sich dadurch gestört fühlt.

              Die von mir nur zitierten Worte sind die Ausführungen der Rechtsprechung (Gerichte). Das mit dem Verstehen bezieht sich dann mehr auf Dich.:X

              Gruß vom Punktstrahler

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                #67
                AW: Helau - Fasching liegt vor uns

                ...nochmal...bitte guck Dir die Lärmschutzverordnungen mal mit Verstand an...

                Du kann nicht verlangen, dass Du nichts, praktisch nichts, von den Aktivitäten Deiner Nachbarn akustisch mitbekommst. Das ist in einer Welt wo Menschen auf dichtem Raum miteinander leben müssen schier unmöglich. Entscheidend für die Betrachtung ist immer, ob der Lärm zumutbar ist. Also als störend empfunden wird.

                Der Betrieb einer Waschmaschine in einer Wohnung beispielsweise, wenn kein separater Waschkeller existiert ist von den Nachbarn außerhalb der Nachtruhezeiten zu tolerieren auch wenn in der Nachbarwohnung die Geräusche der Maschine zu vernehmen sind. Damit musst du leben...

                Gruß

                RD

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                  #68
                  AW: Helau - Fasching liegt vor uns

                  .... und dann rege ich mich auf, wenn die Gören daneben kreischen ....
                  Wär' das nicht die ideale Nachbar-Göre für Dich ? Da hättest Du auch gleich eine Nachwuchssängerin mit Lieblingsrepertoire nebenan ... ;)
                  FOR BOOKING & INQUIRIES EMAIL AND CALLbookings.umgphilippines@umusic.comcall: VIBER: +639190817594 CP: +639190817594Please like my Official Fac...

                  ... trifft zwar noch nicht jeden Ton, aber das wird schon ...

                  LG, dB
                  don't
                  panic

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                    #69
                    AW: Helau - Fasching liegt vor uns

                    Der Betrieb einer Waschmaschine in einer Wohnung beispielsweise, wenn kein separater Waschkeller existiert ist von den Nachbarn außerhalb der Nachtruhezeiten zu tolerieren auch wenn in der Nachbarwohnung die Geräusche der Maschine zu vernehmen sind. Damit musst du leben...
                    Na siehst Du, wir sind doch gar nicht so weit auseinander. Die Auslegung trage nicht nur ich, sondern viel wichtiger, auch die Gerichtsbarkeit mit.

                    Bei Bekannten von mir ist es übrigens ganz genau so, allerdings mit einer klitzekleinen Einschränkung. Die Lagerung der Waschmaschine ist scheinbar defekt. Wenn diese schleudert gibt es Schläge und kawumm, man meint die Decke käme runter. Da wär für Dich außerhalt der Nachtruhezeiten aber auch noch in Ordnung?

                    Der Besitzer der lauten Waschmaschine hat nämlich kein Geld zur Reparatur.

                    Grüße aus der Realität vom Punktstrahler

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                      #70
                      AW: Helau - Fasching liegt vor uns

                      Zitat von Dezibel Beitrag anzeigen
                      Wär' das nicht die ideale Nachbar-Göre für Dich ? Da hättest Du auch gleich eine Nachwuchssängerin mit Lieblingsrepertoire nebenan ... ;)
                      FOR BOOKING & INQUIRIES EMAIL AND CALLbookings.umgphilippines@umusic.comcall: VIBER: +639190817594 CP: +639190817594Please like my Official Fac...

                      ... trifft zwar noch nicht jeden Ton, aber das wird schon ...

                      LG, dB
                      Beachtlich! - Wunderkind?:B
                      Gruß
                      David


                      WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
                      Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
                      Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
                      Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
                      Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
                      Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
                      Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!

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                        #71
                        AW: Helau - Fasching liegt vor uns

                        Es geht (leider) in letzter Instanz nicht darum ob etwas für mich in Ordnung ist.
                        In letzter Instanz entscheidet ein Gericht und schaut sich dabei den Einzelnen Fall an.

                        Kurzfristig kann die Polizei eingreifen, aber eben nur wenn es eindeutig ist.
                        Und das ist es z.B. bei einem Schwerhörigen und dessen mich nervenden Fernsehers durch die Pappwände eben nicht.

                        Wäre es allerdings wenn dort steht:
                        "Pegel darf in der angrenzenden Wohnung nicht 60dB(A) überschreiten."

                        Das könnte man durchaus definieren. Damits für überall passt wäre das aber recht aufwändig weil man ja alle Möglichkeiten in Betracht ziehen muss.
                        In einer Wohnung an einer Hauptstraße ists schon mal lauter als in einer Sackgasse, unsw....

                        mfg

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