....ok, Zoll ist klar. Dafür haben die ihre Tabellen. Die Höhe der Zollabgabe richtet sich nach der Art sowie ihrer Herkunft (Spezifischer Zoll) und dem (Handels)Wert der Ware. So habe ich das mal gehört. Und die Mehrwertsteuer heißt in diesem Fall Einfuhrumsatzsteuer und richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuer...ob als Nachweis aber ein einfacher Ausdruck des ebay-Angebotes reicht weiß ich nicht. Früher brauchte es immer eine separate Zoll- oder Proformarechnung, die vom Verkäufer ausgestellt sein musste.
Die Frage ist aber vor allem, kann der Zoll u.U. die Einfuhr der Ware verweigern? Z.B. weil eine Gefahr von ihr ausgehen kann. Ok, bei Hifi-Elektronik dürfte dieses Kriterium eigentlich keine Rolle spielen. Wobei es ja seit Jahren jetzt die RoHs-Bestimmungen für Einfuhren in die EU gibt. Da habe ich so meine Bedenken, ob da nicht Probleme entstehen könnten...
Gruß
RD
Die Frage ist aber vor allem, kann der Zoll u.U. die Einfuhr der Ware verweigern? Z.B. weil eine Gefahr von ihr ausgehen kann. Ok, bei Hifi-Elektronik dürfte dieses Kriterium eigentlich keine Rolle spielen. Wobei es ja seit Jahren jetzt die RoHs-Bestimmungen für Einfuhren in die EU gibt. Da habe ich so meine Bedenken, ob da nicht Probleme entstehen könnten...
Gruß
RD
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