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350 Euro für einen Toten

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    #31
    AW: 350 Euro für einen Toten

    ...hab's nochmal durchgelesen, die Strafe erfolgte aufgrund 'Einfacher Körperverletzung' (Paragraf 83 StGB). Weil der Gerichtsmediziner festgestellt hat, dass der Schlag nicht ursächlich für den Tod gewesen ist.

    ...dann wäre das also auch geklärt.

    Gruß

    RD

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      #32
      AW: 350 Euro für einen Toten

      vorteil diversion besonders im jugendstrafrecht, keine eintragung im strafregister, daher auch kein nachteil bei berufen, die einen tadellosen strafregisterauszug verlangen.
      ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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        #33
        AW: 350 Euro für einen Toten

        Den Begriff Diversion kenne ich aus dem Deutschen Strafrecht nicht...was durchaus nichts heißen muss, da ich ja kein Jurist bin, da ich ihn aber noch nie irgendwo gehört habe gehe ich mal davon aus, dass es ihn in D nicht gibt.

        Was es aber in D gibt, sind Strafen, bzw. Verurteilungen, die nicht ins Strafregister einer Person eingetragen werden, nicht nur im Jugendstrafrecht. Das betrifft sogar Haftstrafen bis zu einer bestimmten Dauer, so fern sie zur Bewährung ausgesetzt werden und so fern es sich um Ersttäter handelt. Vorstrafen werden in D im sog. Führungszeugnis dokumentiert.

        Gruß

        RD

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          #34
          AW: 350 Euro für einen Toten

          Gibt es in D auch:


          LG, dB
          don't
          panic

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            #35
            AW: 350 Euro für einen Toten

            ...siehste...ich sagte ja, bin kein Jurist...:F

            Noch was. In D gibt es das einfache Führungszeugnis, in dem alle Straftaten (Verurteilungen) aufgeführt sind, die zu einer Vorstrafe führen. Dann gibt es das Erweiterte Führungszeugnis. Da sind praktisch alle Delikte aufgeführt (außer Bestrafungen für Ordnungswidrigkeiten und z.B. Punkte in Flensburg oder ähnliches). Und nicht nur die, die zu einer Veruteilung geführt haben, da können auch Ermittlungsverfahren aufgeführt sein, die ergebnislos eingestellt worden sind oder sogar Freisprüche. Wenn es sich z.B. um Delikte von häuslicher Gewalt, sexueller Nötigung oder Kindesmisshandlung handelt z.B..

            Das einfache Polizeiliche Führungszeugnis (umgangssprachlich) kann z.B. von jedem Arbeitgeber für einen Bewerber angefordert werden. Das erweiterte Führungszeugnis kann ein normaler Arbeitgeber allerdings nicht verlangen.

            Gruß

            RD
            Zuletzt geändert von ruedi01; 27.09.2017, 10:59.

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              #36
              AW: 350 Euro für einen Toten

              Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
              Das einfache Polizeiliche Führungszeugnis (umgangssprachlich) kann z.B. von jedem Arbeitgeber für einen Bewerber angefordert werden. Das erweiterte Führungszeugnis kann ein normaler Arbeitgeber allerdings nicht verlangen.
              Nein, ein Führungszeugnis kann immer nur vom Bewerber beantragt werden, selbst eine Behörde kann keins direkt anfordern.

              Zitat aus Active Mind: https://www.activemind.de/magazin/be...hrungszeugnis/
              Wie kommt der Arbeitgeber an das Führungszeugnis?
              Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit, das Führungszeugnis beim Bundesjustizministerium selbst anzufordern. Beantragen kann das Führungszeugnis nur der Betroffene selbst.

              Das umgangssprachliche "erweiterte Führungszeugnis" oder Führungszeugnis für eine Behörde wie es im fachdeutsch genannt wird, wird dagegen nach Beantragung durch den Betroffenen direkt an die Behörde geschickt, die das Führungszeugnis verlangt hat. Es muss dazu auch angegeben werden, zu welchem Zweck die Behörde das Führungszeugnis benötigt.

              ...es ist rechtlich höchst umstritten, ob ein Arbeitgeber generell ein Führungszeugnis von seinem Arbeitnehmer verlangen darf. Die herrschende Meinung verweist darauf, dass der Arbeitgeber seine Fragen im Vorstellungsgespräch klären kann. Die Rechtsprechung erlaubt ihm nämlich, nach Straftaten oder Vorstrafen zu fragen, die einen konkreten Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen. Diese Fragen muss der Bewerber wahrheitsgemäß beantworten. Die zusätzliche Anforderung eines Führungszeugnisses wird daher von vielen Juristen als „unverhältnismäßig“ abgelehnt.
              Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn für die zu besetzende Stelle jegliches strafrechtliches Vorverhalten relevant ist. Das wird zum Beispiel bei Datenschutzbeauftragten, Compliance-Verantwortlichen oder Kundenberatern bei einer Bank angenommen.

              Was den Fall betrifft:
              Wurde denn abschließend wirklich ermittelt ? nach dem Artikel in der Zeitung und der Aussage des Anwaltes der Mutter wohl nicht. Aus dem Artikel geht auch nicht hervor ob das Video der Discothek in Augenschein genommen wurde. Was jedoch interessanter ist, wann wurde der Faustschlag denn genau durchgeführt ?

              Ein Delikt alleine genügt jedoch nicht eine Strafe festzulegen. Warum und wie eine Strafe ausgehandelt wird kann man in diesem Artikel nachlesen (das ist hier zu lang)




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                #37
                AW: 350 Euro für einen Toten

                Nein, ein Führungszeugnis kann immer nur vom Bewerber beantragt werden, selbst eine Behörde kann keins direkt anfordern.
                Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich kann ein Arbeitgeber das Führungszeugnis eines Bewerbers nicht selber anfordern aber er kann den Bewerber auffordern es vorzulegen. Dieser muss es dann bei einer Behörde, z.B. bei der Polizei anfordern.

                Gruß

                RD

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