AW: Sicherheitsabstand beim Autofahren
Ich zitiere:
"Der Bußgeldkatalog kann neben einem Bußgeld für Fußgänger, die eine rote Ampel überqueren, auch Punkte in Flensburg verhängen. Dies ist jedoch von der jeweiligen Behörde abhängig. Im individuellen Fall kann sie Punkte für Fußgänger verhängen, wenn er die Tat wiederholt begeht und aktenkundig wird. Handelt er also beharrlich und geht öfter über eine rote Fußgängerampel, gibt es Punkte für den Fußgänger. In besonders schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot für den Verkehrsteilnehmer drohen."
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"Der Bußgeldkatalog kann neben einem Bußgeld für Fußgänger, die eine rote Ampel überqueren, auch Punkte in Flensburg verhängen. Dies ist jedoch von der jeweiligen Behörde abhängig. Im individuellen Fall kann sie Punkte für Fußgänger verhängen, wenn er die Tat wiederholt begeht und aktenkundig wird. Handelt er also beharrlich und geht öfter über eine rote Fußgängerampel, gibt es Punkte für den Fußgänger. In besonders schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot für den Verkehrsteilnehmer drohen."
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