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Wie sicher leben wir noch in Europa?

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    AW: Wie sicher leben wir noch in Europa?

    @ hubert381

    vergesse es, es hat keinen Sinn sich mit Leuten zu unterhalten, die noch nicht einmal so diszipliniert sind um sich an das Threadthema zu halten.

    Bei den nachweisbaren groben Fahrlässigkeiten und Rechtsverletzungen die hier von den Behörden und der Politik im Rahmen der Asylpolitik vs. Sicherheitspolitik begannen werden scheinen auch sie sprachlos zu sein und beschäftigen sich scheinbar daher zur Abwechslung mit irgend welchen irrelevanten Peanuts zur Befriedigung ihres Seelenheils. Die wirklichen Zusammenhänge verstehen die sowieso nicht mehr.

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      AW: Wie sicher leben wir noch in Europa?

      Zitat von hubert381 Beitrag anzeigen
      Wie ist die gesetzliche Regelung? Während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts regelt das Asylbewerberleistungsgesetz die medizinische Versorgung der Asylbewerber. Darin heißt es: "Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist." Vorgesehen sind zahnärztliche Behandlungen "zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände". In dieser Zeit sind die örtlichen Behörden, meist das jeweilige Sozialamt, Ansprechpartner und Kostenträger.

      Danach, wenn ein Asylsuchender anerkannt und eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland besitzt, wird er aufgrund eines eventuellen Arbeitsverhältnisses oder als Arbeitslosenhilfebezieher (ALG II) in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Quelle: AOK BW/ KZVBW). Dann wird also beim Thema Zahnersatz nicht mehr zwischen Flüchtling und Kassenpatient differenziert.

      Bei gesetzlich Versicherten gilt bei Zahnersatz in der Regel, dass die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt ("Festzuschuss") und der Patient den Rest als Eigenleistung zahlt. Die Kosten variieren in Abhängigkeit vom individuellen zahnmedizinischen Befund und den Wünschen des Patienten – hier gibt es günstigere und teurere Alternativen.
      Du weißt sicher, dass heute nur bestimmte Mindestleistungen von der Kasse übernommen werden, die in vielen Fällen einfach nicht mehr ausreichen. Im Falle des Zahnersatzes schreibt Dir der Arzt dann einen Kostenvoranschlag, wo die zusätzlichen Leistungen aufgelistet sind, wenn Du nicht die dürftige Kassenlösung akzeptierst. Dafür hat man heute eine private Zusatzversicherung, die dann auch wieder nur einen Teil übernimmt, aber immerhin. Es hilft. Die Flüchtlinge bekommen genau so einen Kostenplan vom Arzt und reichen den dann beim Sozialamt ein, in der Hoffnung, dass ihnen diese Kosten übernommen werden. Das lehnt aber ab und sagt: Das müssen sie schon selber zahlen. Zahnersatz für Flüchtlinge also: Pustekuchen. Die Betreffenden lassen sich deshalb die Zähne einfach ziehen, das sind aber keine Alten, sondern junge Leute, die in diesem Alter schon kaum noch Zähne im Mund haben und mir dann gegenübersitzen froh darüber, dass sie endlich keine Zahnschmerzen mehr haben. Das ist die wenig komfortable Realität! Alles Andere ist einfach Dichtung und nicht Wahrheit!

      Schöne Grüße
      Holger

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        AW: Wie sicher leben wir noch in Europa?

        Zitat von Holger Kaletha Beitrag anzeigen
        Darum ging es überhaupt nicht. Wer umzieht, muss sich z.B. beim Bürgeramt ummelden und das wird im Pass vermerkt - Finanzamt, Wahlen etc. Sonst gibt es Probleme.
        Das ist schlicht Unfug. Im Pass wird gar nix vermerkt, weder bei Umzug, noch bei Wahlen oder beim Finanzamt. Wo hast diesen Schmarrn her?!?:C

        Waffengesetz/Jagdschein
        § 38 Ausweispflichten

        Wer eine Waffe führt, muss 1.seinen Personalausweis oder Pass und ........
        Baugewerbe:
        http://bvn.de/lv_bauwirtschaft/merkb..._Ausweisen.pdf


        Gastronomie kennt auch Schwarzarbeit.
        Sag' mal, hast Du den Gesetzestext eigentlich gelesen und verstanden?!? Offenbar nicht, sonst würdest du so einen Unfug nicht schreiben.

        Zitat:

        Vorbehaltlich der Zustimmung im Bundesrat am 19.12.2008 sind ab dem 01. Januar 2009 die u. g. Personen in den u. g. Bereichen verpflichtet, während der Beschäftigung einen
        Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen.


        Als Ausweisersatz gilt jeder amtliche Lichtbildausweis, z.b. ein Führerschein.


        Ich habe mal auf dem Bau gearbeitet. Da hatte ich einen amtlichen Ausweis (mit Lichtbild) von meinem Arbeitgeber erhalten, der vom Finanzamt ausgestellt wurde in dem mein Versichertenverhältnis dokumentiert wurde. Den hätte ich bei einer amtlichen Kontrolle vorzeigen müssen. Meinen Perso brauchte ich nicht mitzuführen.

        ...das ist allerdings schon mehr als 20 Jahre her, wie das heute genau geregelt ist, kann ich nicht sagen..

        Für Deutsche besteht nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Wer gegen diese Pflicht verstößt, also weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepass (als Alternative gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG) besitzt, handelt ordnungswidrig und kann nach § 32 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[3] und für Waffenträger.[4]
        Quelle: Wikipedia

        Es gibt also keine generelle allgemein Ausweispflicht (weil es eben keine gesetzliche Mitführpflicht gibt), nur in begründeten Ausnahmefällen, ist das jetzt endlich klar?!?

        Meine Güte, ist das eine schwere Geburt...

        Gruß

        RD
        Zuletzt geändert von ruedi01; 09.04.2017, 23:16.

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          AW: Wie sicher leben wir noch in Europa?

          Diese ausufernde Geschwätzigkeit, die Rechthaber-Poserei, die dumpfe... ach, David, mach hier in Gottes Namen bald dicht.

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