Original von jakob
Ansonsten müßte es ja auch für die Gegenposition gelten; wer also behauptet, etwas nicht zu hören, müßte ebenfalls den Nachweis antreten, daß er sich nicht nur etwas einbildet.
Ansonsten müßte es ja auch für die Gegenposition gelten; wer also behauptet, etwas nicht zu hören, müßte ebenfalls den Nachweis antreten, daß er sich nicht nur etwas einbildet.
die Forderung ist tatsächlich schon des öfteren aufgetaucht. Umgesetzt wurde das nie, da offensichtlich zu einfach zu bestehen. Absichtliches danebenhauen ist nun mal erheblich leicher als absichtliches Treffen.
Grüße,
Uwe
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