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    #46
    Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ja, allerdings wird man auch übervorsichtig, wenn Geschäft und Haus auf dem Spiel stehen. Spielraum für eine Anzeige sehe ich nicht.
    Täusche dich nicht, wie (waden-)bissig so mancher Selbstständiger wird, wenn man ihm versucht ans Bein zu pinkeln und nur wenige von denen reichen aus, um dem Spuk ein Ende zu machen.

    Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
    Wir hatten da in Österreich gerade in einer ganz anderen Branche einen Fall, wo ein Anwalt im Namen eines extra zu diesem Zweck gegründeten Vereins mehrere hundert Firmen abgemahnt hat.
    Andere Branche, anderer Fall, anderer Voraussetzung, die nicht mit unbedingt mit unseren hier diskutierten Fall vergleichbar ist

    Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
    Das heißt, du hast dann die Wahl zu zahlen, oder die nächsten fünf sechs Jahre vor Gericht um dein Haus zu pokern. Und das alles ohne Unterstützung deiner Rechtsschutzversicherung.
    In unseren diskutierten Fall muss ja der Abmahnanwalt tätig werden und wenn er nichts Konkretes in der Hand hat, wird er erst gar nicht klagen oder der Fall ist schnell erledigt. Für das strafrechtliche Verfahren, dass der Anzeige gegen die dubiose Firma folgt, bedarf es keiner Rechtsschutzversicherung, weil ja die Staatsanwaltschaft das treibende Organ ist.

    Wie gesagt, so eine Abmahnung wird aus meiner Sicht nur erfolgen, wenn schon die öffentlich zugängliche Unterlagen zu einem Produkt nicht in Ordnung sind. Hier gibt es auch genug Potential, weil die gerade bei einem hohen Prozentsatz der vertriebenen Produkte nicht mangelhaft sind.

    Am Beispiel einer Armbanduhr möchte ich mal zeigen, wie schwierig das Ganze ist.

    Nehmen wir als erstes Beispiel eine einfache Zeiger-Quarz-Armbanduhr. Für diese Uhr gibt es keine Sicherheits- und auch keine EMV-Anforderungen. Aufgrund der RoHS-Anforderungen muss dennoch ein CE-Zeichen auf die Uhr aufgebracht werden. Entsprechend muss die Konformitätserklärung aussehen, die braucht sich nur auf die RoHS-Richtlinie beziehen. Vor einiger Zeit mussten zwar auch die RoHS-Anforderungen eingehalten werden, es waren aber keine CE-relevante Anforderungen und somit war keine CE-Kennzeichnung notwendig. Da aber inzwischen die Übergangfrist abgelaufen, ist die CE-Kennzeichnung inzwischen Pflicht. Hersteller, die diese Änderung nicht mitbekommen haben und Uhren ohne CE-Zeichen vertreiben, machen dies schon illegal.

    Kommen wir nun zum zweiten Beispiel und nehmen an, dass ein Hersteller, der bisher nur Quarzarmbanduhren vertrieben hat, nun auch Funk-Zeiger-Uhren vertreibt. Dies ändert nun alles, denn diese Uhren müssen RoHS-, EMV-, Sicherheits- und Funkanforderungen einhalten. Klar, in Konformitätserklärung muss die RoHS-Richtlinie aufgeführt werden, aber nicht die EMV-, und auch nicht die LVD-(Sicherheit) Richtlinie sondern stattdessen die R&TTE-Richtline. Ein Stolperstein für den Hersteller, der bisher nur Quarzuhren vertrieben hat.

    Nehmen wir noch ein drittes Beispiel, einen Audioverstärker. So eine Audioverstärker muss natürlich mit einem CE-Zeichen kennzeichnet werden. Nun, um der vielfachen Nachfrage nach dem Streamen von einem NAS nachzukommen, baut der Hersteller ein WLAN-Modul ein. Jetzt reicht ein CE-Zeichen nicht mehr aus, denn hinter dem CE-Zeichen muss noch ein Ausrufungszeichen in einem Kreis angebracht werden.

    Diese Beispiele zeigen, dass es viel Potential gibt, etwas falsch zu machen und das passiert auch in der Praxis. Es gibt also genug Produkte mit nicht korrekten Unterlagen auf die sich die Abmahnanwälte konzentrieren können. Warum sollen sie daher Firmen abmahnen, bei deren Produkte sie nichts offensichtlich Falsches finden konnten?


    Gruß

    Uwe

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      #47
      Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen
      Warum sollen sie daher Firmen abmahnen, bei deren Produkte sie nichts offensichtlich Falsches finden konnten?
      weil sie gar nicht klagen wollen. Das Geschäftsmodell besteht darin, Briefe auszuschicken und dafür Geld zu bekommen. Bei entsprechender Menge rechnet sich das auch wenn nur jeder zehnte zahlt. Da der Anwalt in Europa ja nicht am Gewinn aus einem Prozess beteiligt werden darf, ist er nicht unbedingt daran interessiert, dass das vor Gericht kommt. Es geht hier um arbeitsfreies Einkommen aus Honoraren. Ist natürlich grundunanständig und zumindest in Österreich mittlerweile auch der Anwaltskammer ein Dorn im Auge.

      lg
      reno

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        #48
        Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
        weil sie gar nicht klagen wollen. Das Geschäftsmodell besteht darin, Briefe auszuschicken und dafür Geld zu bekommen.
        Es besteht aber die Gefahr, dass sich die abgemahnte Firma auf strafrechtlichem Wege wehrt. Diese Gefahr besteht nicht bei Firmen, bei deren Produkten schon bei der erste Recherche der öffentlich zugänglichen Informationen etwas nicht in Ordnung ist. Da es viele solche Fälle gibt, wird sich der Abmahnanwalt logischerweise an diese halten.

        Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
        Bei entsprechender Menge rechnet sich das auch wenn nur jeder zehnte zahlt.
        Bei der Menge steigt auch die Gefahr, dass sich eine oder mehrere Firmen strafrechtlich wehren. Also wird der Abmahnanwalt an Firmen herantreten, die diese Möglichkeit nicht haben, zumal es viele davon gibt. Warum soll er also das Risiko eines oder mehrere strafrechtliche Verfahren gegen ihn eingehen?


        Gruß

        Uwe

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          #49
          Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen
          Warum soll er also das Risiko eines oder mehrere strafrechtliche Verfahren gegen ihn eingehen?
          nochmal: Ich sehe die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung nicht. Und ich kenne mehrere Firmen, die völlig unbegründete Abmahnungen bekommen haben. Haben nicht gezahlt und nie wieder was vom Anwalt gehört. Ist dann halt eine Frage der Nerven.

          lg
          reno

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            #50
            Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
            nochmal: Ich sehe die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung nicht.
            Wieso ist die strafrechtliche Verfolgung nicht möglich? Meinst du, weil alle Firmen Angst haben, dass man ihnen doch etwas anhängen kann? Gehst du wirklich davon aus, dass alle Firmen solche Schisshasen sind?

            Letztendlich reichen doch nur wenige Strafprozesse, um dem Abmahnanwalt und der dubiosen Firma Probleme zu verursachen. Warum sollten die dieses Risiko eingehen, wenn es so viele andere Firmen gibt, bei denen sie gefahrlos wildern können? Es ist nur ein klein wenig Anfangsrecherche notwendig. Wenig Aufwand im Vergleich zu den Problemen, die eine Firma verursachen kann, die sich wehrt.

            Woher hast du die Infos eigentlich, dass auch Firmen abgemahnt werden, bei denen alles in Ordnung ist, auch die öffentlich zugänglichen Unterlagen? Hast du dafür Quellen? Wenn ja, handelt es sich nur um einen Einzelfall, oder nimmt das doch relevante Ausmaße an?


            Gruß

            Uwe

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              #51
              Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen
              Kommen wir nun zum zweiten Beispiel und nehmen an, dass ein Hersteller, der bisher nur Quarzarmbanduhren vertrieben hat, nun auch Funk-Zeiger-Uhren vertreibt. Dies ändert nun alles, denn diese Uhren müssen RoHS-, EMV-, Sicherheits- und Funkanforderungen einhalten. Klar, in Konformitätserklärung muss die RoHS-Richtlinie aufgeführt werden, aber nicht die EMV-, und auch nicht die LVD-(Sicherheit) Richtlinie sondern stattdessen die R&TTE-Richtline. Ein Stolperstein für den Hersteller, der bisher nur Quarzuhren vertrieben hat.
              Hierzu noch eine Korrektur. Es muss auch noch nachgewiesen werden, dass die Uhr keine elektromagnetische Strahlung aussendet, die gesundheitsgefährdend ist. Das ist natürlich bei so einer Uhr kein Problem, nur muss formal die zutreffende Norm in der Konformitätserklärung aufgeführt werden.


              Gruß

              Uwe

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                #52
                Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen

                Woher hast du die Infos eigentlich, dass auch Firmen abgemahnt werden, bei denen alles in Ordnung ist, auch die öffentlich zugänglichen Unterlagen?
                weil ich die Leute persönlich kenne. Praktisch jeder in der deutschen Röhrenszene hatte schon mit dem Abmahnanwalt zu tun.

                lg
                reno

                Kommentar


                  #53
                  Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
                  weil ich die Leute persönlich kenne. Praktisch jeder in der deutschen Röhrenszene hatte schon mit dem Abmahnanwalt zu tun.
                  Gerade bei Röhrengeräten ist die elektrische Sicherheit ein ganz heikles Thema. Ein gefundenes Fressen für die Abmahnanwälte. Die brauche sich nur Fotos im Internet anschauen und alle Verstärker, bei denen die Röhren nicht in einem nicht einem gekapselten Gehäuse untergebracht sind, erfüllen die Sicherheitsanforderungen nicht.

                  Nun, ich kenne auch jemanden, der gerade dabei ist, einen Röhrenverstärker zu entwickeln, den er später auch vermarkten möchte. Allerdings weiß er ganz genau, welche Anforderungen einzuhalten sind und dies nicht nur allgemein sondern detailliert auf Normenebne. Insofern können wir davon ausgehen, dass sein Verstärker die CE-Anforderungen in allen Punkten einhalten wird. Ich werde mal beobachten, ob er auch abgemahnt wird und wenn ja, dann berichten.


                  Gruß

                  Uwe

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                    #54
                    Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen
                    Die brauche sich nur Fotos im Internet anschauen und alle Verstärker, bei denen die Röhren nicht in einem nicht einem gekapselten Gehäuse untergebracht sind, erfüllen die Sicherheitsanforderungen nicht.
                    Niemand bietet heute in Europa Verstärker mit freihstehenden Röhren zum Verkauf an. So blöd sind die Leute nicht. Nur werden die Gehäuse für die Röhren eben gerne für's Foto abmontiert. Diese schönen Teile z.B.



                    werden als rundum verschlossene schwarze Kisten ausgeliefert. So fotografiert sie natürlich keiner.

                    lg
                    reno

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                      #55
                      Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen
                      Ich werde mal beobachten, ob er auch abgemahnt wird und wenn ja, dann berichten.
                      er wird den Wisch dann wohl wegwerfen. Aber wird er den Anwalt auch anzeigen?

                      lg
                      reno

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                        #56
                        Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
                        Nur werden die Gehäuse für die Röhren eben gerne für's Foto abmontiert.
                        Wiesen das auch die Abmahnanwälte oder gehen die basierend aus den Bildern fälschlicherweise davon aus, dass elektrische Sicherheit nicht eingehalten wird? Wenn dann die Hersteller sich gerade bei den kritischen Röhrenverstärker nicht ganz sicher sind, ob die elektrischen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, klar, dass sie dann nachgeben.

                        Kannst du mir sagen, was die Anwälte genau abgemahnt haben? Sie müssen ja begründet haben, worauf sich ihre Vermutung der Verzerrung des Wettbewerbs beruht.

                        Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
                        er wird den Wisch dann wohl wegwerfen. Aber wird er den Anwalt auch anzeigen?
                        Das kann ich dir natürlich nicht sagen. Abgesehen davon, dass ja nicht jeder eine Anzeige erstatten muss, einige wenige reichen aus, denke ich nicht, dass er überhaupt eine Abmahnung bekomme wird.


                        Gruß

                        Uwe

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                          #57
                          Die Frage ist doch eher, was man mit so einer Strafanzeige bewirken kann. Damit da auch tatsächlich was draus wird, muss man dem Abmahnanwalt schon vorsätzliche Täuschung nachweisen können und das dürfte in der Praxis in den aller meisten Fällen schwierig bis unmöglich sein.

                          Wir haben doch jetzt gerade den Fall der Massenabmahnung wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts bei einem Streaming Pornoportal. Da weiß der Abmahnanwalt ganz genau, dass er sich mindestens in einer rechtlichen Grauzone bewegt und zu allem Übel hat er sich die Herausgabe der Nutzeridentitäten durch das Gericht durch eine gezielte Falschbehauptung (es handele sich um ein Filesharing/Downloadportal) erschlichen...worauf der depperte Amtsrichter auch prompt hereingefallen ist, da er offensichtlich den (rechtswirksamen) Unterschied zwischen Streaming und Download nicht kennt.

                          Das Fazit für mich lautet also, man muss nur frech genug sein, dann kann man abkassieren.

                          Dieses ganze Abmahnunwesen kann m.E. nur dadurch gestoppt werden, indem man die Abmahngebühren drastisch beschränkt bzw. anders regelt. Diese sollten sich bemessen an dem tatsächlichen Schaden, der durch das unerlaubte Handeln des Abgemahnten entstanden ist und diesen Schaden muss der abmahnende Anwalt dann nachweisen. Damit wäre schlagartig die Geschäftsgrundlage für diese ganz besondere Spezies von Rechtsverdrehern entzogen. Dieses Nachweisprinzip gilt doch bei allen anderen Schadenersatzansprüchen auch, warum kann der Abmahnanwalt scheinbar willkürlich eine exorbitant hohe Abmahngebühr festlegen ohne einen konkreten Vermögensschaden des Geschädigten nachweisen zu müssen? Das ist doch genau die Keule mit der diese Anwälte drohen und den Abgemahnten einschüchtern, damit der die Abmahnung unterschreibt, seine Schuld (die ja noch nicht nachgewiesen ist!) anerkennt und die Gebühr bezahlt...für mein Rechtsempfinden verstößt dies gegen ein einsernes Rechtsprinzip unseres Systems, nämlich dass jemand unschuldig ist, so lange er nicht von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde.

                          Gruß

                          RD
                          Zuletzt geändert von ruedi01; 06.01.2014, 10:50.

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                            #58
                            Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                            Die Frage ist doch eher, was man mit so einer Strafanzeige bewirken kann. Damit da auch tatsächlich was draus wird, muss man dem Abmahnanwalt schon vorsätzliche Täuschung nachweisen können und das dürfte in der Praxis in den aller meisten Fällen schwierig bis unmöglich sein.
                            Der Abmahnanwalt muss ja wenigstens einen Anfangsanhaltspunkt haben, damit er abmahnen kann. Hat er diesen nicht, kann eine Strafanzeige Erfolg haben, denn zumindest, wenn der Abmahnanwalt behauptet, dass die Geräte nicht gesetzeskonform sind, kann das als unberechtigte Beschuldigung bewertet werden. Letztendlich bin ich aber kein Rechtsanwalt. Ob eine Strafanzeige sinnvoll ist und Aussicht auf Erfolg hat, muss ein Fachmann bewerten.

                            Letztendlich egal, denn solche Bilder von Röhrenverstärker ohne Abdeckung im Internet können durchaus so einen AnfangaAnhaltspunkt liefern. Der Anwalt könnte fälschlicherweise davon ausgehen, dass die Geräte auch so ausgeliefert und betrieben werden.

                            Aber selbst wenn er weiß, dass dies nicht der Fall ist, kann er die Wettbewerbsverzerrung damit begründen, dass der uninformierte Kunde davon ausgeht und diese optisch schönen Verstärkern bei der Vorauswahl den im Internet mit Abdeckung korrekt dargestellten Verstärkern vorzieht.

                            Wird der Kunde überhaupt vor dem Kauf darüber aufgeklärt, dass der Verstärker nur mit Abdeckung betrieben wird? Wenn nicht, auch eine möglicher Grund für eine Wettbewerbsverzerrung.

                            Steht in den Sicherheitshinweisen der Bedienungsanleitung, dass die Abdeckung nicht entfernt werden darf? Wenn nicht, auch ein Grund für die Abmahnung. Denn gerade weil das Gerät überall ohne Abdeckung betrieben wird, muss davon ausgegangen werden, dass der Kunde meint, dieser Betrieb sei zulässig. Also ist ein Sicherheitshinweis notwendig. So zumindest kann der Anwalt so argumentieren.

                            Also alleine durch diese Fotos, die nicht dem normalen Betrieb entsprechen, kann der Anwalt seinen Anfangsanhaltspunkt begründen, daher interessiert mich auch, wie denn die Anwälte die Abmahnungen nun tatsächlich begründet haben.


                            Gruß

                            Uwe

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                              #59
                              Es dürfte doch für einen Anwalt kein großer Akt sein, sich die technische Spezifikation und die Betriebsanleitung für ein technisches Gerät jedweder Art zu besorgen...

                              ...die (rechtlich relevante) Frage ist doch eher, ob der Verkäufer in seiner Werbung ausdrücklich auf den Umstand hinweisen muss, dass das Röhrengerät nur mit einer Abdeckung betrieben werden darf wenn er es in seiner Anzeige ohne diese Abdeckung auf Bildern präsentiert.

                              Und dann bleibt immer noch die Frage vollkommen offen, welchen Schaden er Wettbewerbern zugefügt hat, indem er das nicht getan hat.

                              Gruß

                              RD

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                                #60
                                Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                                ...die (rechtlich relevante) Frage ist doch eher, ob der Verkäufer in seiner Werbung ausdrücklich auf den Umstand hinweisen muss, dass das Röhrengerät nur mit einer Abdeckung betrieben werden darf wenn er es in seiner Anzeige ohne diese Abdeckung auf Bildern präsentiert.

                                Und dann bleibt immer noch die Frage vollkommen offen, welchen Schaden er Wettbewerbern zugefügt hat, indem er das nicht getan hat.
                                Genau, dass es hier Fragen gibt, reicht für den Anfangsanhaltspunkt für die Abmahnung aus. Die Klärung dieser Fragen kann im nachfolgenden rechtlichen Prozess erfolgen. Zu dem kommt es aber gar nicht, weil entweder der Abgemahnte zahlt, oder, wie Reno es dargestellt hat, der Abmahnanwalt die Sache nicht weiter verfolgt, denn der möchte die Kosten eines Verfahrens vermeiden und diese Fragen eigentlich auch ungeklärt lassen möchte.


                                Gruß

                                Uwe

                                Kommentar

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