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    #31
    Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
    Die Finger lasse ich von exotischen Nischenprodukten und Hinterhofherstellern. Auch weil man da nie so genau weiß, ob es den Laden in einigen Jahren überhaupt noch gibt und ob für diese Produkte noch ein Service angeboten wird.
    Versuch mal eine Squeezebox reparieren zu lassen. Was die Service-Sicherheit angeht, ist das Problem bei vielen Großen, dass sie einfach kein Service über die Garantie hinaus anbieten wollen. Umgekehrt bekommst du z.B. bei EAR auch praktisch jede Reparatur für 40 Jahre alte Geräte. Nur bei den Vorstufen aus dieser Zeit gibts Probleme, weil es für die Drucktasten keinen Ersatz mehr gibt.

    lg
    reno

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      #32
      ...bei Technik, die den Gegenwert eines Komplettmenüs mit angemessenen Getränken für zwei Presonen in einem guten Restaurant kostet, erwarte ich nach 5 Jahren Nutzung keine Reparatur mehr, falls was kaputt geht...

      Gruß

      RD

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        #33
        Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen
        Was kann denn nun ein Abmahnanwalt machen, wenn er keine Unterlagen oder nicht einmal eine Antwort bekommt? Er müsste das Gerät selber prüfen lassen. Wenn er die Firma ohne fundierte Informationen einfach beschuldigt, kann wiederum der Abmahnanwalt Probleme bekommen.
        Da gibt es mehrere Modelle. Das verbreitetste sieht so aus: Der Anwalt tritt im Namen eines "Geschädigten" auf, der behauptet, das Inverkehrbringen des inkrimierten Teils stelle eine Verzerrung des Wettbewerbs da. Auf dieser Basis stellt er dich nun vor die Wahl: du unterschreibst eine Unterlassungserklärung, nimmst das Teil vom Markt und zahlst ihm für sein Einschreiten ein Honorar von, sagen wir mal, 5.000 Euro. Tust du das nicht, bringt er wegen unlauterem Wettbewerbs eine Klage über 500.000 Euro ein. Der besondere Witz dabei ist, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen bei unlauterem Wettbewerb nicht zahlen. Naja, als Importeur hast du dann eben die Wahl. Hast du Prüfberichte vom TÜV zur Hand, wartest du einfach, was passiert (meist eh nix). Wenn nicht, zahlst du vielleicht lieber Deppensteuer. Wer will seine Existenz schon an einen chinesischen Messschrieb hängen. Das wurde in Deutschland mit hunderten kleinen Firmen so gespielt. Habe jetzt allerdings gehört,, dass die Gerichte zumindest die klagbaren Summen limitiert haben.

        lg
        reno

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          #34
          Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
          Da gibt es mehrere Modelle. Das verbreitetste sieht so aus: Der Anwalt tritt im Namen eines "Geschädigten" auf, der behauptet, das Inverkehrbringen des inkrimierten Teils stelle eine Verzerrung des Wettbewerbs da.
          Alleine diese Behauptung kann schon zu einem Problem für den Abmahnanwalt oder für den angeblich Geschädigten werden, denn wenn die Aussage nicht stimmt, und völlig ohne Anhaltspunkt in den Raum gestellt wird, so stellt sie eine falsche Beschuldigung dar. Kann so was nicht strafrechtliche Konsequenzen für den Abmahnanwalt oder dem angeblich Geschädigten haben?


          Gruß

          Uwe

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            #35
            Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen
            Alleine diese Behauptung kann schon zu einem Problem für den Abmahnanwalt oder für den angeblich Geschädigten werden, denn wenn die Aussage nicht stimmt, und völlig ohne Anhaltspunkt in den Raum gestellt wird, so stellt sie eine falsche Beschuldigung dar. Kann so was nicht strafrechtliche Konsequenzen für den Abmahnanwalt oder dem angeblich Geschädigten haben?
            man kann zurückklagen - wenn man sich traut. Das Problem ist bei allen diesen Konstrukten, dass es um Summen geht, die für kleine Firmen existenzbedrohend sind. Das funktioniert wie beim Poker: je höher die Klagssumme, desto eher sind die Geklagten bereit, einen für sie ungünstigen Handel abzuschließen, nur um da rauszukommen. Ich kenne einen deutschen Hersteller, der in der Tat auf solche Schreiben immer mit Gegenklagen geantwortet hat. Aber der hatte erstens zu jedem seiner Geräte eine volle Dokumentation vom TÜV und zweitens einen sehr renommierten Rechtsanwalt im engsten Freundeskreis.

            lg
            reno

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              #36
              Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
              man kann zurückklagen - wenn man sich traut. Das Problem ist bei allen diesen Konstrukten, dass es um Summen geht, die für kleine Firmen existenzbedrohend sind.
              Wenn die Firma nicht sicher ist, dass das eigene Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, dann hast du recht.

              Wenn die Firma allerdings sich sicher ist, dass das Produkt mit den gesetzlichen Anforderungen konform ist, besteht kaum ein Risiko zurückzuschlagen und das Ganze kostet wenig, da man den Abmahnanwalt oder vielmehr den angeblichen Geschädigten, der dahinter steht, nur anzeigen braucht. Die Ermittlungen übernimmt dann die Staatsanwaltschaft. Spätestens über diesen Weg bekommt man dann auch an die Daten des angeblichen Geschädigten. Das war Schritt 1.

              Wenn man dem dann richtig an den Karren fahren möchte, kommt Schritt 2, denn man kann versuchen den Spieß umzudrehen. Dazu muss man dann natürlich Produkte dieser dubiosen Firma prüfen lassen. Dabei reicht die Prüfung einzelne Aspekte, bei denen Abweichungen zu erwarten sind, durchaus aus. Bezüglich der EMV sind bei vielen Geräten die gestrahlte und die leitungsgebundene Störaussendung kritisch. Hat man nun einen kritischen Punkt gefunden lässt man diesen bei 4 weiteren Geräten prüfen um eine statistische Aussage zu bekommen. Jetzt kann man die dubiose Firma abmahnen. Die Formulierung des Schreibens ist auch kein Problem, denn man sich ja an dem Schreiben orientieren, dass man selber erhalten hat, nur sollte man die Summe des entstandenen Schadens wegen unlauteren Wettbewerb auf einen einigermaßen realistischen Wert anpassen.

              Zuletzt gibt es noch Schritt 3. Man meldet der Marküberwachung, dass das Produkt X der Firma Y nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und stellt die Prüfergebnisse inklusive der statistischen Auswertung der Marküberwachung zur Verfügung.

              Wenn also die eigenen Produkte normkonform sind, besteht kein Risiko zumindest Schritt 1 umzusetzen und ich denke, dass einige Firmen dies auch machen, wenn sie so ein Abmahnschreiben bekommen.

              Ich persönlich würde mir noch überlegen, die beiden anderen Schritte zu gehen. Die Prüfkosten sind mit 1000 bis 3000,- € noch überschaubar und das Risiko von weiteren Kosten ist gering, insbesondere dann, wenn man Schritt 2 weglässt.

              Wie schon geschrieben, anders sieht es aus, wenn die öffentlich zugänglichen Unterlagen, wie Konformitätserklärung, Bedienungsanleitung oder Gerätekennzeichnung nicht in Ordnung ist. Dies ist auch bei sehr vielen Geräten der Fall, insbesondere bei Geräten von kleinen Firmen, die nicht ganz so firm darin sind, was zu beachten ist. Daher glaube ich eben auch, dass hier das Ziel der Abmahnanwaltschaft liegt, denn wenn schon die öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht in Ordnung sind, besteht auch ein Anfangsanhaltspunkt für die Abmahnung.


              Gruß

              Uwe

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                #37
                Zitat von Uwe Mettmann Beitrag anzeigen
                Wenn die Firma nicht sicher ist, dass das eigene Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, dann hast du recht.
                Grundsätzlich ja, allerdings wird man auch übervorsichtig, wenn Geschäft und Haus auf dem Spiel stehen. Spielraum für eine Anzeige sehe ich nicht. Wir hatten da in Österreich gerade in einer ganz anderen Branche einen Fall, wo ein Anwalt im Namen eines extra zu diesem Zweck gegründeten Vereins mehrere hundert Firmen abgemahnt hat. Obwohl die Wirtschaftskammer diesen Firmen volle Unterstützung zugesagt hat, haben die meisten gezahlt. Der Anwalt hat über die Medien ausrichten lassen, dass er Firmen, die verlieren in den Konkurs schicken und sich darüber hinaus an den Privatvermögen der Eigentümer und Geschäftsführer schadlos halten wird. Wenn er verliert, will er in Berufung gehen. Das heißt, du hast dann die Wahl zu zahlen, oder die nächsten fünf sechs Jahre vor Gericht um dein Haus zu pokern. Und das alles ohne Unterstützung deiner Rechtsschutzversicherung.

                lg
                reno

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                  #38
                  ich dachte diese siegel betreffen die betriebssicherheit und die funkentstörung.

                  wenn also spannung am gehäuse ist, aber ganz wenig strom, dann ist die betriebssicherheit ja gegegeben.
                  ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                    #39
                    Das CE-Siegel ist eine Konformitätserklärung:



                    und die kann alles mögliche enthalten. Genau gesagt, damit wird erklärt, dass die in die EU in Verkehr gebrachte Sache allen hier geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht...und das kann eine ganze Menge sein, je nach Produkt. Da blickt im Grunde kein Mensch mehr genau durch...

                    Gruß

                    RD

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                      #40
                      also auch denbleigehalt des verwendeten lötzinns und die giftigkeit der weichmacher
                      ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                        #41
                        ...genau so ist das...da muss man sich vorher durch wahre Aktenberge wühlen, um alle Bestimmungen zu kennen.

                        Gruß

                        RD

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                          #42
                          ich habe bis vor kurzem was nach china exportiert, die sind dort zwar nicht so pingelig, aber dafür hält jeder die hand auf.
                          ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                            #43
                            Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                            ...genau so ist das...da muss man sich vorher durch wahre Aktenberge wühlen, um alle Bestimmungen zu kennen.
                            jein. bei den Bauteilen müssen die Hersteller ihrerseits Konformitätserklärungen abgeben. Probleme sehe ich da eher bei Billigware, im High End Bereich werden in der Regel Markenbauteile verwendet, zu denen die entsprechenden Erklärungen auch verfügbar sind. Fälschung ist natürlich immer möglich, aber dagegen kann man sich eh kaum schützen.

                            lg
                            reno

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                              #44
                              Da stellt sich dann wieder die Frage, ob solche Konformitätserklärungen aus China oder sonst woher im Zweifel vor Gericht standhalten. Du hast ja selbst gesagt, dass kleine Firmen da eher die Abmahnung bezahlen, als sich auf das Abenteuer vor Gericht einzulassen.

                              Gruß

                              RD

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                                #45
                                Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                                Da stellt sich dann wieder die Frage, ob solche Konformitätserklärungen aus China oder sonst woher im Zweifel vor Gericht standhalten.
                                Einer der vielen Gründe, warum ich Chinaware nicht angreife. ROHS ist in der Tat ein besonders komplexes Thema. Keine Ahnung, wie das vor Gericht wäre. Bei Widerständen z.B. steht ja kein Hersteller drauf. Ich muss mich also schon darauf verlassen, dass da wirklich das drin ist, was angegeben wird. Überprüfen könnte ich das nur, wenn ich vollen Einblick in den Einkauf des chinesischen Produzenten hätte. Denke aber, dass den nichtmal die Großen bekommen.

                                lg
                                reno

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