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Die Frage der Formate - Workshop mit Matthias Böde

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    Zitat von stefansb Beitrag anzeigen

    Wir haben mit unserer Firma ja auch schon entsprechend agiert.
    Für die Schaltung von sechs großformatigen Anzeigen gibt es halt einen wohlwollenden Artikel (den wir dann noch selber verfasst haben).
    Hi Stefan,

    genau so ist es auch mit unseren Anzeigen, die wir weltweit in mehreren
    (Werbe)-Fachmagazinen schalten.

    Es gibt in den meisten Fällen ein unausgesprochenes Agreement zwischen
    Redaktion, Anzeigenverkäufer und uns als Anzeigen-Kunden.

    Wer zahlt hat Recht, und das Recht auf wohlwollende redaktionelle Erwähnung,
    kostenfreien Artikeln zu Produkt-oder Projektneuheiten, etc.

    Grüße Frank

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      Zitat von Blindniete Beitrag anzeigen
      das ist ja der Trick dabei.

      Machen die Teilnehmer von Kaffeefahrten ja auch nicht, und kommen trotzdem mit
      Kochtöpfen oder Super-Decken zurück......
      du meinst, das gemeine Goldohr zieht sich nach so einem Workshop statt Hotel California Mahlers 5. rein?

      Wenn das so wäre, sollte man das aus dem EU-Bildungstopf fördern und Böde für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen.

      lg
      reno

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        Zitat von stefansb Beitrag anzeigen
        Allein die Tatsache, das er mit seinem Doktortitel im Nicknamen hausieren geht, sagt für mich genug aus.
        Ich habe mir mal sagen lassen, dass das in Österreich üblich ist. Offenbar führen die Leute dort ihre Titel im Namen, ganz egal ob es "nur" ein Phil I oder was "richtiges" ist. Auf uns in der Schweiz wirkt das völlig bizarr, hier trägt man seinen Titel nur im Universitären Umfeld, und auch nie als Namenszusatz.

        Zitat von stefansb Beitrag anzeigen
        Hi,

        ich konnte gerade im Wartezimmer meines Arztes einen Blick in die ersten drei Stereo-Ausgaben des Jahres werfen.
        Im Januar wurde die Aktion schon in der Stereo auf den ersten Seiten beidseitig beworben (Holger würde sagen: angekündigt).
        Stereo fungiert hier auch als Mitherausgeber des Samplers.
        Im Februar gab es erste Berichte und im der Märzausgabe dann einen größeren Bericht über einen Workshop in Karlsruhe, bei dem der Böde dann auf einen großen Flachbildschirm angezeigt hat, welches Medium gerade läuft (Damit es auch der letzte Taube hört :C)
        Aha ... jetzt sieht man langsam die ganze Wahrheit. Holger, wie naiv kann man sein bevor die Schmerzen beginnen?

        Gruss

        David

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          Ein Doktor ist kein Titel, sondern ein akademischer Grad...

          Gruß

          RD

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            Zitat von Reno Barth Beitrag anzeigen
            du meinst, das gemeine Goldohr zieht sich nach so einem Workshop statt Hotel California Mahlers 5. rein?

            Wenn das so wäre, sollte man das aus dem EU-Bildungstopf fördern und Böde für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen.
            und woher nimmst Du das Wissen, dass Mahler kulturell wertvoller ist als die Strandjungen ??

            Kommentar


              Zitat von Amerigo Beitrag anzeigen
              Ich habe mir mal sagen lassen, dass das in Österreich üblich ist. Offenbar führen die Leute dort ihre Titel im Namen, ganz egal ob es "nur" ein Phil I oder was "richtiges" ist. Auf uns in der Schweiz wirkt das völlig bizarr, hier trägt man seinen Titel nur im Universitären Umfeld, und auch nie als Namenszusatz.
              Also:

              1.

              kommt Holger aus Bielefeld, was meines Wissens weit weg ist von Österreich

              2.

              Sind in Österreich bestimmte Titel (Doktor ist schon auch ein Titel) als Namnesbestandteil zu führen, das ist sogar gesetzlich geregelt und man muss mit dem Titel als Zusatz unterschreiben - zumindest amtliche Dokumente.

              Kommentar


                Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der „Doktor“ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen. Unklar ist in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum.[12] Allerdings wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt und nur vereinzelt die Auffassung vertreten, dass „akademische Titel“ zum Namen gehörten oder Namensattribute seien. Da der „Doktor“ also nach Meinung der meisten Juristen kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) auch nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen müsse.
                ...so sieht es bei uns in D aus...

                Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Doktor

                Ich gebe zu, bis vor einigen Monaten wusste ich das auch noch nicht...im Rahmen der Diskussion um unrechtmäßig erworbene 'Doktortitel' von einigen Politikern wurde das mal thematisiert.

                Gruß

                RD

                Kommentar


                  Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                  ...so sieht es bei uns in D aus...

                  Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Doktor

                  Ich gebe zu, bis vor einigen Monaten wusste ich das auch noch nicht...im Rahmen der Diskussion um unrechtmäßig erworbene 'Doktortitel' von einigen Politikern wurde das mal thematisiert.

                  Gruß

                  RD
                  Aus eigener Betroffenheit wusste ich das schon länger. Aber in Österreich ist die Sache anders geregelt. Lies mal u.a. das Universitätsgesetz, da steht einiges dazu drin.

                  Zu Deutschland: der Doktortitel kann, muss aber nicht im Personalausweis eingetragen werden. Wenn er allerdings eingetragen ist, müsste er eigentlich auch immer aufgeführt werden. Man sieht das in Deutschland aber etwas lockerer. In Österreich ist m.W. sogar eine Unterschirft nicht zwingend gültig, wenn man exakt nach den Buchstaben des Gesetzes geht.

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                    Zitat von MusikistTrumpf Beitrag anzeigen
                    ...Österreich... und man muss mit dem Titel als Zusatz unterschreiben - zumindest amtliche Dokumente.
                    Nein, man kann. Es gibt keine "Eintragungspflicht".

                    Kommentar


                      ...ja, in Ösiland sieht man das mit den Titeln wohl etwas anders...siehe Geheimrat, Regierungsrat usw..

                      Erstaunlich nur, dass man dort die Adelstitel 'abgeschafft' hat...:G

                      Gruß

                      RD

                      Kommentar


                        ok passt, war ich falsch informiert

                        Wikipedia
                        Österreich„Akademische Grade […] sind“ nach § 10 Abs. 2 PStG „dem Namen beizufügen, wenn ein solcher Anspruch nach inländischen Rechtsvorschriften besteht.“ Eintragungsgrundlage nach Urkundenrecht sind § 6 Abs. 1–3 Personenstandsverordnung (PStV) sowie die Eintragungsrichtlinien 2009 des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF). Nach diesen Bestimmungen gibt es zwar keine Eintragungspflicht, es besteht jedoch ein gesetzliches Recht auf Beifügung des akademischen Grades zum Namen und zur Eintragung in (Personenstands-)Urkunden und in anderen amtlichen Dokumenten.[1]

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                          Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                          ...ja, in Ösiland sieht man das mit den Titeln wohl etwas anders...siehe Geheimrat, Regierungsrat usw..

                          Erstaunlich nur, dass man dort die Adelstitel 'abgeschafft' hat...:G

                          Gruß

                          RD

                          Mögliche Berufstitel nach Berufsgruppen [Bearbeiten]
                          • Hofrat (Abkürzung: HR): für Bedienstete der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts, sowie für Personen, die im Lehrberuf an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen tätig sind. Typische Anwendungsfälle: Beamte des Höheren Dienstes („A-Laufbahn“, Akademiker), die nicht bereits den Amtstitel "Hofrat" tragen, Direktoren höherer Schulen, von Archiven, Bibliotheken und Museen usw.
                          • Regierungsrat (Abkürzung: RegR oder RR): für Bedienstete der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts, sowie für Personen, die im Lehrberuf an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen tätig sind. Typische Anwendungsfälle: Beamte des gehobenen Dienstes („B-Laufbahn“, Reifeprüfung), Abteilungsvorstände an Höheren Technischen Lehranstalten, Direktoren Mittlerer Schulen und von Berufsschulen usw.
                          • Amtsrat (Abkürzung: AR): für Bedienstete von Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Typische Anwendungsfälle: Beamte des Fachdienstes („C-Laufbahn“, etwa der „mittleren Reife“ entsprechend) in Leitungsfunktionen.
                          • Kanzleirat (Abkürzung: KzlR): Bedienstete von Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Typische Anwendungsfälle: Beamte des Mittleren Dienstes („D-Laufbahn“), vorwiegend in leitenden Sekretariatsfunktionen.
                          • Kommerzialrat (Abkürzung: KmzlR oder KommR, manchmal auch nur KR): für Angehörige des Wirtschaftslebens.
                          • Ökonomierat (Abkürzung: ÖkR): für Angehörige landwirtschaftlicher Berufe
                          • Medizinalrat und Obermedizinalrat (Abkürzung: MedR/OMedR, selten MR/OMR): für Angehörige des ärztlichen Berufes.
                          • Veterinärrat (Abkürzung: VetR): für Angehörige des tierärztlichen Berufes.
                          • Technischer Rat (Abkürzung: Techn.R): für Angehörige technischer Berufe.
                          • Baurat honoris causa (Abkürzung: BauR h.c.): für Personen, die auf technisch-wissenschaftlichem, praktisch-technischem oder baukünstlerischem Gebiet tätig sind.
                          • Bergrat honoris causa (Abkürzung: BergR h.c.): für Personen, die auf dem Gebiet des Berg- und Hüttenwesens tätig sind.
                          • Forstrat honoris causa (Abkürzung: ForstR h.c.): für Personen, die auf dem Gebiet des Forstwesens tätig sind.
                          • Schulrat und Oberschulrat (Abkürzung: SR/OSR): für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind. Typische Anwendungsfälle: Schulrat für Volks- und Hauptschullehrer, Oberschulrat für Leiter von Volks- und Hauptschulen sowie Polytechnischer Schulen, sowie für Lehrer nicht-theoretischer Fächer an mittleren Schulen oder im Werkstättenunterricht an BHS.
                          • Studienrat (Abkürzung: StR): für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind. Typische Anwendungsfälle: Lehrkräfte mit Universitätsstudium an höheren Schulen.
                          • Oberstudienrat (Abkürzung: OStR): für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind. Typische Anwendungsfälle: Lehrkräfte (Professoren) mit universitärem Studium an höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, Handelsakademien, höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, höheren land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten usw.). Anmerkung: Oberstudienrat ist keine „Steigerungsform“ für einen „Studienrat“, sondern ein unmittelbar verliehener Titel für eine bestimmte Kategorie von Lehrern.Die Begriffe Studienrat und Oberstudienrat existieren auch im bundesdeutschen Sprachgebrauch, bedeuten dort aber im Unterschied zu Österreich reguläre Amtsbezeichungen und Beförderungsstufen von Lehrern an öffentlichen und privaten Schulen und sind daher keine verliehenen Titel.
                          • Universitätsprofessor (Abkürzung: Univ.Prof.): für Personen, die im Lehrberuf bzw. in wissenschaftlicher Verwendung an Universitäten tätig sind. Typische Anwendungsfälle: Personen mit venia legendi, die aber nicht als Universitätsprofessoren hauptamtlich tätig sind (also einem Privatdozenten vergleichbar).
                          • Kammersänger (Abkürzung: Ks.): für Personen, die als Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind.
                          • Kammerschauspieler (Abkürzung: Ksch.): für Personen, die als Künstler bzw. Künstlerinnen an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind.
                          • Professor (Abkürzung: Prof.): für Personen, die auf dem Gebiet der Kunst oder Wissenschaft tätig sind. Typische Anwendungsfälle: Angehörige führender Orchester (Wiener Philharmoniker, Wiener Symphoniker usw.), Präsidenten von bedeutenden wissenschaftlichen oder kulturellen Vereinigungen, Instituten usw. (hier ist ein positives Gutachten der entsprechenden Universität entscheidend), Journalisten, Literaten.
                          Alle Berufstitel werden seit einigen Jahren auch jeweils in weiblicher Form (Hofrätin, Professorin usw.) verliehen, bei den Titeln Kammersängerin und Kammerschauspielerin war dieses schon immer üblich. Im faktischen Gebrauch (Anrede, Briefanrede) wird allerdings fast immer die männliche Form benutzt („Frau Professor X.“, „Sehr verehrte Frau Hofrat!“)

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                            Zitat von MusikistTrumpf Beitrag anzeigen
                            ok passt, war ich falsch informiert

                            Wikipedia
                            Österreich„Akademische Grade […] sind“ nach § 10 Abs. 2 PStG „dem Namen beizufügen, wenn ein solcher Anspruch nach inländischen Rechtsvorschriften besteht.“ Eintragungsgrundlage nach Urkundenrecht sind § 6 Abs. 1–3 Personenstandsverordnung (PStV) sowie die Eintragungsrichtlinien 2009 des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF). Nach diesen Bestimmungen gibt es zwar keine Eintragungspflicht, es besteht jedoch ein gesetzliches Recht auf Beifügung des akademischen Grades zum Namen und zur Eintragung in (Personenstands-)Urkunden und in anderen amtlichen Dokumenten.[1]
                            Hatte mich als Deutscher in Osterreich mit einem PhD aus England mal damit befasst ;)

                            Lg

                            Kommentar


                              Zitat von MusikistTrumpf Beitrag anzeigen
                              Mögliche Berufstitel nach Berufsgruppen [Bearbeiten]
                              Schade, in der Liste fehlt der "Ing.", der absurdeste aller Titel hier...

                              Kommentar


                                Zitat von seufert Beitrag anzeigen
                                Hatte mich als Deutscher in Osterreich mit einem PhD aus England mal damit befasst ;)

                                Lg
                                :S

                                Interessanter wäre ja die Frage, wieviele auf dieses Recht verzichten ...

                                Kommentar

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