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    AW: Was ist das allerbeste Automobil?

    Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
    Genau, nur ein Urteil, das aus Mangel an klarer gesetzlicher Regelung gefällt werden musste.
    Na ja, ich bezweifle, dass mit dem Urteil Klarheit eingetreten ist. Aber ich habe es selbst noch nicht gelesen

    Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
    ..., sowas hätte man längst gesetzlich regeln können, wenn man denn gewollt hätte. Und zwar mit einem simplen Dreizeiler.
    Nicht in D

    VG Bernd

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      AW: Was ist das allerbeste Automobil?

      Zitat von B. Albert Beitrag anzeigen
      Na ja, ich bezweifle, dass mit dem Urteil Klarheit eingetreten ist. Aber ich habe es selbst noch nicht gelesen
      Natürlich nicht, denn die Benutzung der Dashcams bleibt ja weiterhin untersagt aber die Aufnahmen dürfen vor Gericht verwendet werden. Ist doch klar, dass da nix klar ist.

      ...Dein Fachkommentar, in einfachen verständlichen Worten würde mich durchaus interessieren.

      Zitat von B. Albert Beitrag anzeigen
      Nicht in D
      Ich fürchte da hasst Du vollkommen Recht.

      Gruß

      RD

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        AW: Was ist das allerbeste Automobil?

        Wenn ich das richtig verstanden habe war die Verwendung des Videos als Beweismittel nur deshalb zulässig weil außer den Unfallbeteiligten und deren Sachen keine weiteren Personen, Autos, Kennzeichen und sonstige datenschutzrelevante Bilder aufgezeichnet wurden. ….

        LG, dB
        don't
        panic

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          AW: Was ist das allerbeste Automobil?

          Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
          Natürlich nicht, denn die Benutzung der Dashcams bleibt ja weiterhin untersagt aber die Aufnahmen dürfen vor Gericht verwendet werden. Ist doch klar, dass da nix klar ist.

          …..
          … wie immer bist du einsame Spitze :B

          Es sollten nur Dashcams verwendet werden, die den Speicher permanent überschreiben und erst bei Eintritt eines Ereignisses dauerhaft abspeichern, so das Gericht.


          Wenn aber dauerhaft aufgezeichnet wird, darf auch das Material verwendet werden, wenn es zur Aufklärung und Unterstützung des Sachverständigen dient.


          Wie im zu beurteilenden Fall; und wo steht geschrieben, dass der Filmende eine Ordnungsstrafe zahlen musste?


          Gespannt bin ich noch auf die Aussage des Hobby-Richters h.c. :D

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            AW: Was ist das allerbeste Automobil?

            Du bist ja ein ganz schlaues Kerlchen...:B

            So viel ich weiß zeichnen alle Dashcam nur Schleifen auf, die automatisch gelöscht bzw. überschrieben werden, wenn sie nicht als Beweismittel verwendet werden. Falls man das so einstellt.

            Wirklich ein große intellektuelle Leistung!

            Wie im zu beurteilenden Fall; und wo steht geschrieben, dass der Filmende eine Ordnungsstrafe zahlen musste?
            Das Aufzeichnen im öffentlichen Raum ist verboten.

            Laut einem Urteil des BGH dürfen Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwendet werden. Doch: Das permanente Aufzeichnen bleibt unzulässig.


            Es gibt keine Rechtssicherheit.

            Gruß

            RD

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              AW: Was ist das allerbeste Automobil?

              mit dem so. "gesunden Menschenverstand" hat Rechtsprechung ja oft wenig zu tun ;)

              Meine Laienmeinung, und vermutlich auch die sehr sehr vieler anderer wäre:

              Solange wir von Kameras sprechen, deren Aufnahmen einzig dem Zweck der Aufklärung eines Unfalles dienen, sollte doch genau diese Aufklärung deutlich gewichtiger sein als der Schutz der Persönlichkeitsrechte Dritter (während des Unfalls). Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht betrifft ja in diesem Fall "nur", dass unter Umständen der Aufenthaltsort einer Person zur Zeit X bekannt wird. Und zwar nur dem Gericht und den im Verfahren beteiligten Personen. Also was wiegt hier schwerer ?

              Wie man technisch sicherstellt, dass die Aufnahmen zu keinen anderen Zwecken verwendet werden, steht wieder auf einem anderen Blatt. Natürlich wollen wir alle keine "lustigen" YouTube Videos von uns finden, die irgend ein "Spaßvogel" meinte hochladen zu müssen. "Rollierende" Speicher wären eine Möglichkeit. Man könnte das Auslesen sogar nur für autorisierte Personen, z.B. Sachverständige, ermöglichen. Damit wäre ein Missbrauch schon drastisch schwieriger...

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                AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                Ich glaube die Frau Merkel spinnt. :C
                Was Merkel hier raus haut geht auf keine Kuhhaut. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...a-1208047.html
                Die Automobilindustrie, die vorsätzlich betrogen haben, dürfen ihre Milliarden Gewinne behalten, was zählt da schon die Gesundheit der Untergebenen.

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                  AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                  Der Brennstoffzellenforscher Detlef Stolten plädiert für ein flächendeckendes Netz sowohl von Strom- als auch Wasserstofftankstellen. Denn erst die Kombination ergibt für ihn Sinn.
                  ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                    AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                    Ich habe in dem Bereich vor 30 Jahren gearbeitet....

                    hat sich technisch da etwas getan..?!

                    ist mir nicht bekannt...

                    die KI hingegen, die man auch schon vor 30 Jahren angekündigt hatte...

                    die macht aber Fortschritte, die Rechenleistung macht es möglich...

                    SIRI - ALEXA - Schachprogramme - Expertensysteme...

                    etc...
                    Zuletzt geändert von debonoo; 16.05.2018, 21:48.

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                      AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                      Zitat von ruedi01 Beitrag anzeigen
                      ...Dein Fachkommentar, in einfachen verständlichen Worten würde mich durchaus interessieren.
                      Ich halte mich besser zurück; ich kann nur Steuern.

                      Aber der bloggende Rechtsanwalt Udo Vetter kann das Urteil ganz gut erläutern:

                      https://www.lawblog.de/index.php/arc...klaert-werden/

                      VG Bernd

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                        AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                        Danke für den Link.

                        Es ist also genau so wie ich es schon vermutet habe. Die Polizei kann ein Bußgeld erheben und die Kamera beschlagnahmen. Aber nach einem Unfall können die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden. Absurd das Ganze!

                        Hier ist der Gesetzgeber endlich gefordert klare Regeln zu formulieren. Endlich!

                        Gruß

                        RD

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                          AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                          seufz

                          es ist halt so,
                          hab ich eine dashcam montiert, besteht keine sicherheit, dass ich sie nicht zur verletzung rechte anderer benutze.

                          liegen aufnahmen dem gericht vor, kann das gericht rechtlich werten, ob verletzungen anliegen, wenn nicht, als beweis zulässig, wenn schon, nicht.

                          als nächstes montiert sich einer eine dashcam, um getarnt einbruchsmöglichkeiten auszuspähen, dann wäre das geschrei groß ... nur so als beispiel. zuhause schaut er sich das in zeitlupe und ruhe an .... bingo.

                          ich zb, versuche genau zu beobachten, wer mein haus fotografiert und hab auch schon alle möglichen leute diesbezüglich sensibilisiert.

                          der fotograf der hausmeisterzeitung, wurde auch nicht froh, als er versuchte mein haus mit den flüchtlingen zu fotografieren. er kam in die undankbare lage, seinen fehler umgehend einzusehen.

                          von weitem schaut halt alles entfernt aus. ein closer look hilft manchmal.
                          Zuletzt geändert von longueval; 17.05.2018, 00:25.
                          ALSregel: besser man kann mehr, als man macht, als man macht mehr, als man kann. (brecht)

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                            AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                            Zitat von longueval Beitrag anzeigen

                            der fotograf der hausmeisterzeitung,
                            wurde auch nicht froh, als er versuchte mein haus zu fotografieren.
                            er kam in die undankbare lage, seinen fehler umgehend einzusehen

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                              AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                              .....deshalb war weiter oben auch die Rede von rollierenden Speichern und beschränktem Zugriff auf die Aufzeichnungen....

                              Es ist aber prinzipiell so, dass man ALLES auch missbrauchen kann. Jeder Hammer kann eine tötliche Waffe sein. Muss ich deshalb meine Hämmer, als Heimwerker hab ich alle möglich Ausführungen incl. spitzem Zimmermannshammer, bald abgeben?

                              P.S.: Wer z.B. Häuser ausspaehen will, nimmt eine praktisch unsichtbare Mikro Kammera und läuft einfach die Straße entlang. Was machen wir dagegen?

                              Kommentar


                                AW: Was ist das allerbeste Automobil?

                                es ist halt so,
                                hab ich eine dashcam montiert, besteht keine sicherheit, dass ich sie nicht zur verletzung rechte anderer benutze.
                                Eben, und genau das sollte gesetzlich klar geregelt geändert werden.

                                .....deshalb war weiter oben auch die Rede von rollierenden Speichern und beschränktem Zugriff auf die Aufzeichnungen....
                                Z.B. indem soetwas zugelassen wird. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Novellierung und gut is'.

                                ich zb, versuche genau zu beobachten, wer mein haus fotografiert und hab auch schon alle möglichen leute diesbezüglich sensibilisiert.

                                der fotograf der hausmeisterzeitung, wurde auch nicht froh, als er versuchte mein haus mit den flüchtlingen zu fotografieren. er kam in die undankbare lage, seinen fehler umgehend einzusehen.
                                Ich weiß nicht wie die Rechtslage in Ö ist aber in D kann ich jedes Privathaus so oft fotographieren wie ich möchte, nur eben nicht permanent durch eine Kamera überwachen lassen. Du kannst ja auch nicht verhindern, dass Goolge Dein Haus photographiert und die Aufnahmen sogar Online stellt, so lange auf den Aufnahmen keine Personen zu erkennen sind, ist das zulässig

                                Gruß

                                RD
                                Zuletzt geändert von ruedi01; 17.05.2018, 09:50.

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