Man darf alles öffentlich machen, das auch sonst für Jeden sichtbar ist.
Gruß
David
WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl. Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig. Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests:Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse:Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten. Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37". Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!
und damit wären wir genau in der angesprochenen rechtlichen Grauzone.
Grundsätzlich ist es erst einmal erlaubt und der Grundstücksbesitzer muss es dulden.
Kann er allerdings glaubhaft nachweisen - nur im Einzelfall zu entscheiden und zumeist schwierig belegbar - dass davon eine Beeinträchtigung seiner Rechte ausgeht (Verletzung der Privatssphäre, Gefährdung der Sicherheit, unzumutbare Belästigung u.ä.), dann stehen die Chance gut, dass der Richter seiner Argumentation folgt.
Und eine Kamera hat so viel ich weiß praktisch jede dieser Drohnen an Bord.
Diese Tatsache alleine begründet also noch lange nicht, dass der Grundbesitzer in seinen Rechten beeinträchtigt wird.
Leichter wird es, wenn Fotos oder Videos vom Überflug in irgend einer Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Sollten Personen darauf eindeutig identifizierbar sein, dürfte es klar sein aber wenn es sich um Großaufnahmen handelt auf denen keine weiteren Details sichtbar sind können solche Fotos genauso veröffentlicht werden, wie jede andere Aufnahme (z.B. von Smartphones) in der Öffentlichkeit auch auf denen Teile von Privatgrundstücken zu sehen sind. Konkret, die Aufnahmen, die David hier in seinem Privat-Thread von Nachbargrundstücken gezeigt hat, dürften keinen Anlass zu einer Klage bieten.
Gruß RD
Hallo
Ich denke
es gibt genug Gesetze zur Privatsphäre
die muss man bloß ausschöpfen - und es ist vorbei mit dem Coptern...
wer ist denn am meisten gefährdet - die Reichen, die haben auch die Macht
und werden da schon - aus eigenem Interesse - bald etwas in Bewegung setzen...
die Reichen und Mächtigen wußten sich schon immer zu schützen...
diese Leute haben nicht nur eine Lobby - die sind die Lobby....
Doch ich würde mich nicht getrauen Bilder in dieser Qualität vom Nachbar-Grundstück ins Netz zu stellen.
Nachbarärger kann so ziemlich das Schlimmste sein. Wir sind nur besorgt um dich David.;)
Dieses Forum ist öffentlich. Also auch ohne Registrierung einsehbar.
Bei anderen Foren muss man sich zumindest anmelden um Beiträge lesen zu können. Das ist hier nicht der Fall.
So privat also nun auch wieder nicht. Auch die Auflösung von Google ist z.B. um einiges schlechter.
Wie gesagt, das ist letzten Endes vor Gericht alles eine Einzelfallentscheidung. Da kommt es mehr auf die persönliche Einstellung des jeweiligen Richters an als auf die einschlägigen Paragraphen. Die sind nehmlich dehnbar wie ein Kondom.
es gibt genug Gesetze zur Privatsphäre
die muss man bloß ausschöpfen - und es ist vorbei mit dem Coptern...
Ach, lieber Andreas, wenn Du es im Fall des Falles darauf ankommen lassen willst, versuche es doch einfach. Dein Anwalt, wenn er fair zu Dir ist, wird dich schon über die Risiken Deiner Klage aufklären. Wie schon gesagt, das ist alles sehr auslegungsbedürftig. Klare Regeln, die da etwas eindeutig verbieten würden gibt es nicht!
Man darf alles öffentlich machen, das auch sonst für Jeden sichtbar ist.
Nocheinmal nein! Wenn Rechte eindeutig verletzt werden (auch das ist letzten Endes wieder Auslegungssache), darfst Du das nicht. Fotografieren und Filmen (von öffentlichem Grund aus) ist die eine Sache, das kann Dir in aller Regel niemand verbieten, aber Veröffentlichen darfst Du es noch lange nicht, vor allem wenn es um Personen geht. Genau genommen wenn diese Personen auf den Aufnahmen eindeutig identifizierbar sind, außer es handelt sich um Personen des öffentlichen Interesses, gemeinhin als Prominente bezeichnet. Und selbst da gibt es Grenzen, wenn Prominente in rein privatem Umfeld aufgenommen wurden, beispielsweise in ihren eigenen Wohnungen, dann ist eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der Person auch nicht zulässig.
Dazu gab es schon genügend Gerichtsurteile wo auch Prominenten hohe Schadenersatzsummen zugesprochen worden sind.
ZITAT
"Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann."
Bei uneinsichtigen Nachbarn kann ein Sprayer ebenfalls Beeinträchtigungen erschaffen.😆 Es ist zudem effektiver und günstiger ...
"Mein Mann ist Obergefreiter, seine Leute haben es gut bei ihm."
Leider finde ich eine bestimmte Seite nicht mehr, aber es war keine von "Irgendwem", sondern eine die die Gesetzeslage darstellt.
Ich kann somit nur sinngemäß zitieren: man darf alles öffentlich machen, das auch sonst für Jedermann einsehbar ist. Also Häuser und Grundstücke, soweit von außen sichtbar.
Es gelten die gleichen Regeln wie bei Sehenswürdigkeiten in Städten, Kirchen, Schlösser, Burgen, Stifte usw.,....das heisst, alles das man fotografieren darf, darf man auch öffentlich machen.
Schnappschüsse, auf denen fremde Personen zu sehen sind, darf man ebenfalls öffentlich machen.
Alles das gilt auch für Videos.
Gruß
David
WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl. Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig. Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests:Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse:Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten. Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37". Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!
bei schnappschüssen ist vermutlich der "beifang" gemeint ...
also abbildungsziel ist wer anderer, noch wer ist zufällig auf dem bild.
Würde ich auch so auslegen.
Gruß
David
WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl. Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig. Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests:Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse:Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten. Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37". Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!
Street-Photography kann auch spannend sein. Wir machen hin und wieder einen Wien-Streifzug. Zwei Spots sind uns als ''heikel'' aufgefallen. Der Schwedenplatz und das unmittelbare Umfeld des Westbahnhofs - ich brauche wohl nicht extra erwähnen welche Leute uns dort angepöbelt haben (obwohl die nicht einmal als ''Beifang'' abgelichtet wurden) ... jedenfalls keine ''Eingeborenen'' ... einmal war flotte Flucht angesagt ....
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