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Eine unglaubliche offtopic Geschichte.....

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    Eine unglaubliche offtopic Geschichte.....

    Einer unserer Nachbarn ist, seitdem wir ihn kennen (fast 3 Jahrzehnte), Mercedes-Fahrer. Er kauft seine Autos beim größten und bekanntesten Mercedes-Importeur Österreichs und lässt dort auch das Service machen.

    So auch beim letzten Mal. Er hat dort sein schönes Cabrio (schon ca. 10-11 Jahre alt), die Papiere und den Schlüssel abgegeben.

    Am nächsten Tag wurde er angerufen, mit der Mitteilung, dass sein Auto aus der Werkstätte (!) während dem Betrieb gestohlen wurde (!). Der Schlüssel ist gesteckt, das Auto war offen, so wie es in den Werkstätten üblich ist. Das ging angeblich so schnell, dass die Leute das dort gar nicht richtig mitbekommen haben, das Auto ist plötzlich davongebraust.

    Unser (geschockter) Nachbar bekam zumindest einmal einen (kleinen) Leihwagen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Hoffnung war, dass das Auto bald wieder irgendwo auftaucht. Wenn nicht (und das war die eigentlich schlimme Nachricht), so ist in jedem Fall nur der Einkaufswert des Fahrzeuges versichert. Er bekäme dann - trotz toller Ausstattung und weniger Kilometer - einfach nur diesen ausbezahlt.

    Das alleine ist schon irgendwie unglaublich, aber es kommt noch "dicker"!

    Zwischenzeitlich ist fast ein Monat vergangen. Weil auch der Vertrieb die Sache erledigt haben will (und das Leihauto zurück), hat unser Nachbar jetzt dort ein neues, allerdings billigeres und kleineres Auto bestellt.

    Zwei Tage vor der gesetzlich vorgeschriebenen Wartepflicht (ein Monat), ist jetzt das Auto gefunden worden. Irgendwo auf einem fremden (bezahlten) Stellplatz. Zerkratzt, verbeult, verdreckt und offen, mit steckendem Schlüssel. Der Inhaber des Stellplatzes hat das Auto abschleppen lassen und der Besitzer (unser Nachbar) wurde ausgeforscht, sowie polizeilich angezeigt.

    Jetzt stellt sich die Sache so dar: das Auto gehört nach wie vor unserem Nachbarn und ein neues ist bestellt. Die Abschleppkosten und die Anzeige kommen auch noch auf ihn zu.
    Da er sein Auto nicht kaskoversichert hat, "gehört" der komplette Schaden ihm. Dieses Auto will er aber keinesfalls mehr haben, er hat die Freude daran verloren (hätte ich auch).

    Der Mercedes-Vertrieb sagt, dass der Kaufvertrag vom neuen Auto nur mit relativ hoher Stornogebühr rückgängig gemacht werden kann.

    Mehr weiß ich momentan selbst nicht, ich kann keine Fragen dazu beantworten. Ich hoffe auch, dass das was ich hier beschreibe, komplett (zum großen Teil sicher) den Tatsachen entspricht, denn ein Teil davon wurde mir wieder von anderen Nachbarn erzählt.

    Aber fest steht, dass hier Dinge passiert sind, mit denen man nie rechnet und die dann so ausgehen, dass man für den gesamten Schaden selbst aufkommen muss.
    Gruß
    David


    WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
    Einen "Audio-Laien" erkennt man daran, dass er sich viel mehr mit Audiokomponenten beschäftigt als mit Raumakustik, LS-Aufstellung und Hörplatzwahl.
    Auch Personen, die noch wenig Wissen auf diesem Gebiet haben, oder solche, die Rat und Hinweise von Erfahrenen suchen, sind hier richtig.
    Meine Auffassung von seriösen Vergleichstests: Klick mich - Die bisherigen Testergebnisse: Klick mich - Private Anlage: Klick mich - Wann gefällt mir ein Musikstück? - Klick mich
    Grundsätzlich: Behauptungen die mir bedenklich erscheinen, glaube ich nur, wenn sie messtechnisch nachvollziehbar sind und wenn sie mir in Form eines verblindeten Vergleichs bewiesen werden konnten.
    Eine Bitte an Alle: nicht ganze (noch dazu große) Beiträge zitieren und darunter einen kurzen Kommentar schreiben! Besser (beispielsweise): "Volle Zustimmung zu Beitrag 37".
    Wichtig: zumindest versuchen, beim Thema bleiben!

    #2
    Schockierend! :J Insbesondere Mercedes' Umgang mit einem Kunden! :K
    Ich habe mir einige Autohändler angesehen, als ich damals einen Wagen kaufen wollte: Mercedes-Schnösel-Händler kamen bei mir auf den allerletzten Rang! Ich würde mir nie einen Mercedes kaufen.

    Die besten Erfahrungen habe ich mit dem Händler des großen Porsche-Zentrums in Hamburg gemacht. Ich wollte mir damals einen Porsche 928 GTS kaufen. Nun gut, es ist ein Audi 200 Turbo quattro geworden, auch nicht schlecht. :D Audi hatte für mich ungefähr gleichauf mit Porsche den besten Kundendienst - ich durfte in meiner Werkstatt bei der Reparatur anwesend sein und mir wurde erklärt, was repariert werden soll.

    Dafür durfte der Bruder meines damals besten Freundes 75 DM bezahlen, weil in der Mercedes-Werkstatt "Blätter aus dem Motorraum entfernt" wurden. :L Damit hat er sogar angegeben: Tja, Mercedes muss man sich erst einmal leisten können!

    Ich wünsche, dass es sich für Deinen Nachbarn zu einem guten Ende kommen wird!! :M
    Beste Grüße,
    Mike

    ____________________
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      #3
      ..... eigentlich sollte man von der Werkstatt bei Übergabe eine Bestätigung verlangen, daß von dem Moment der Schlüsselübergabe die Werkstatt die vollständige Haftung für
      alle eintretenden Schäden und deren Folge übernehmen muß ....

      (mit der Übergabe bekommt man normalerweise einen Durchschlag des reperaturauftrages, da sollte ZWINGEND die Uhrzeit vermerkt sein)

      Leider ist das mim Schlüssel stecken lassen anscheinend usus in größeren Werkstätten.

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        #4
        Hallo !

        Mich wundert das alles gar nicht mehr !
        Meine Frau hatte ja im März einen schweren Auto- Unfall ,wo auch eine verletzte Person dann dabei war u. da erlebst du auch einiges. Allein schon die Tatsache,daß bei einem Unfall mit Verletzten
        Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben wird, in unserem Fall waren 2 Hausfrauen u. Mütter beteiligt, ist schon irgendwie schräg. Da sitzt du dann bei der Polizei u. fühlst dich bzw. meine Frau , wie ein Verbrecher. Da die Schuld aber in unserem Fall zu 100 % der Gegenseite zugesprochen wurde, fiel uns dann auch wirklich ein Stein vom Herzen. Und natürlich
        ,das alle Beteiligten wieder gesund sind u. keiner irgenwelche Schäden davongetragen hat.
        Das Geld, von der Versicherung der Gegenseite ,haben wir auch erst zu 50% ausbezahlt bekommen,weil die sich mit Händen u. Füßen wehren. Alles Halsabschneider !! Selber soll man immer fest einzahlen u. wenn es dann mal ernst wird ......aber das ist meine persönliche Meinung und tut hier nix zur Sache.

        LG

        Martin

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          #5
          Hallo Alex,

          das ist eine hervorragende Idee: Haftungsübergang! Ist das in dem Falle nicht so? Schließlich ist es eindeutig ein Versäumnis der Reparaturwerkstatt. Die sollte doch gegen Diebstahl versichert sein.

          Eigentlich hätte sich der Mercedes-Importeur säckeweise Asche auf sein Haupt streuen und die Stornierung kostenlos vornehmen müssen... :C
          Beste Grüße,
          Mike

          ____________________
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            #6
            Ich habe das bei Werkstattbesuchen auch schon mehrfach beobachten können. Die stellen die Kundenfahrzeuge oft (nicht alle machen das!) einfach so unverschlossen mit steckendem Zündschlüssel auf ihrem Betriebsgelände ab, irgendwo, da wo gerade ein Platz vorhanden ist. Wobei das Gelände nicht gegen unbefugtes Betreten von außen abgesichert ist. Da kann jeder einfach so auf den Hof marschieren, sich in das Auto setzen und wegfahren. In der allgemeinen Betriebsamkeit auf dem Gelände fällt dann so ein Diebstahl praktisch nicht auf, erst wenn das abgestellte Fahrzeug verschwunden ist....

            ...anstelle des Geschädigten würde ich mir da einen guten Anwalt nehmen. Ich halte das Verhalten der Werkstatt in diesem Fall für grob Fahrlässig. Ich denke da hätte der Geschädigte sehr gute Chancen auf eine satte Entschädigung seitens der Werksatt.

            Gruß

            RD

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              #7
              Also ich weiss ja nicht wie das in Oesterreich so ist, aber ich bin der Meinung, dass in so einem Fall die "Werkstatthaftung" gilt. Es hat ja jeder Betrieb für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung, da sollte sich doch etwas machen lassen...

              Vielleicht hilft hier mal wieder das altbekannte Universalheilmittel: Einen riesen Radau machen, mit Anwalt und Gericht drohen und nicht locker lassen bis man den Schaden bezahlt bekommt. Oder zumindest vom neuen Kaufvertrag zurücktreten kann.
              Das ist zwar nicht nett aber funktioniert oft sehr gut. Danach sollte man allerdings die Marke wechseln.

              Die andere Möglichkeit wäre das Cabrio so gut wie möglich wieder herzustellen/zu reinigen und es dann zu verkaufen und den neuen Wagen zu behalten. Dann wären die Unkosten sicher gedeckt.
              Cabrios sind beliebte Fahrzeuge, da sollte schon was rausspringen.

              Das Verhalten der Werkstatt finde ich allerdings auch total daneben. In so einem Fall wäre Kulanz das richtige. So könnte man nämlich den Kunden behalten.
              So stur wie die sind, gewinnen sie vielleicht ein paar Euro aber verlieren mit Sicherheit den Kunden.

              Christian
              Was nicht passt wird passend gemacht.
              To invent, you need a good imagination and a pile of junk.
              - Edison

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                #8
                Werkstätten und Autos...da hatte ich auch mal ein "unvergessliches" Erlebnis

                Ich hatte vor Jahren einen Carrera Targa und gab das Auto zum Service - alles soweit in Ordnung. Nach Monaten bekam ich dann eine Anzeige mit einer ziemlich hohen Geldstrafe aus einem über 200 km entfernten Ort wo ich noch nie im Leben war. Beim recherchieren kam ich darauf, das es in der Servicezeit war. Ich knallte der Werkstätte das Mandat hin. Sie klärten das natürlich und ich bekam dann eine Gutschrift. Fact war, das über 500 km mit meinem Auto gefahren wurde. Seit damals schreibe ich mir immer den Km stand beim Abgeben des Autos vor den Augen des Personals auf. Ob das allerdings hilft, ist eine andere Frage, weil das manipulierbar ist

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                  #9
                  Hallo,

                  Autoverkäufer und deren Werkstätten sind selten positv wahrzunehmen, nachdem man das Auto gekauft hat. Ich fahre zwar nur einen Fiat Punto, habe diesen allerdings als Neuwagen 2009 gekauft und 2011 gegen einen weiteren Neuwagen eingetauscht - sprich - zwei Neuwagen in zwei Jahren. Mit dem ersten Wagen ging alles gut, auf Grund meiner Zufriedenheit wechselte ich nach zwei Jahren zum großen Modell. (Mehr Leistung, mehr Ausstattung, bliblapblup)

                  Da begann das Lied vom Leid. Fast monatlich hatte der Wagen Probleme, für alles musste man sich mit dem Autohaus auseinandersetzen und mit dem Anwalt drohen. Zwei mal musste ich wirklich zu selbigem und ein Schreiben aufsetzen lassen. Dabei ging es um klare Produktionsfehler. klappern im Sitz, undichter Auspuff, Lackfehler, knacken der Querlenker, Fehler in der Elektronik, schleifen der Bremsen, usw, usw.

                  Die Liste wäre endlos - nun ist die Garantiezeit rum und ich werde meine Reparaturkosten sowieso selbst tragen müssen. Nach dem ersten Fiat war ich voller Lob, nach dem zweiten nur voller Ärger. Nach diesem Fahrzeug werde ich mir kein italienisches Auto mehr kaufen - zumindest das hat das Autohaus erfolgreich erreicht !

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                    #10
                    Aus meiner Sicht haftet die Werkstatt für alle Folgekosten: Anzeige, Abschleppen, Reparatur evtl auch Storno des Kaufvertrags für den neuen Wagen.


                    Ich würde das meinem Rechtsschutz und dem Konsumentenschutz übergeben.
                    Sollte es keine Rechtsschutzversicherung geben (die sollte jeder haben), dann würde ich einen Anwalt beauftragen.
                    Grüße
                    :S

                    Babak

                    ------------------------------
                    "Alles was wir hören ist eine Meinung, nicht ein Faktum.

                    Alles was wir sehen ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit!"


                    Marcus Aurelius

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                      #11
                      Ganz klar, eine Sache für Anwälte.
                      Recht haben und recht bekommen sind zweierlei.

                      ... doch aufgepasst - Anwälte kosten auch etwas. :J

                      Die Wechselfälle des Lebens sind vielfältig.
                      ... es gibt Schlimmeres.
                      "Mein Mann ist Obergefreiter, seine Leute haben es gut bei ihm."

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                        #12
                        Da wir in unserer Siedlung alle Professionen haben, gibt es auch einen (sehr erfolgreichen und bekannten) Anwalt. Das ist sogar der, der jetzt in meinem Ex-Haus wohnt.
                        Wir kennen uns ganz gut und er hat auch mich schon einmal in einer Sache betreut.

                        Er ist mit diesem Fall schon beauftragt soviel ich weiß.
                        Gruß
                        David


                        WEBSEITE HiFiAKTIV: Klick mich
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                          #13
                          A sch...t B in die Tasche.
                          C greift hinein.
                          Wie ist die Rechtslage ?
                          "Mein Mann ist Obergefreiter, seine Leute haben es gut bei ihm."

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                            #14
                            Würde das auch so sehen: Wenn ich mein Auto in eine Werkstätte stelle, haftet diese für das was dann mit dem Auto passiert. Ist bei mir ja genauso: Wenn ein Einbrecher aus meinem Laden das Gerät eines Kunden klaut (das z.B. für einen Röhrentausch da steht), dann bin ich haftbar. Für sowas hat man als Geschäftsmann ja auch eine Haftpflichtversicherung (und wenn nicht, ist man selber schuld).

                            lg
                            reno

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                              #15
                              Reno, so weit so logisch. Sehe ich auch alles so.

                              Allerdings: was steht im "Kleingedruckten"? Und wer liest das schon genau? Wie oft hört man, dass sich Versicherungen "erfolgreich" gegen Zahlungen wehren, nur weil irgendeine Kleinigkeit nicht zu 100% dem Vertrag entspricht?

                              Ich habe das selbst einmal erlebt, mit einer recht teuren Kamerausrüstung am ersten Urlaubstag in Spanien (ist schon sehr lange her, war eine analoge Nikon mit mehreren Objektiven).
                              Damit gezahlt werden müsste, hätte sie in einem Koffer - und dieser in einem versperrten Schrank (!) - sein müssen. Sie war "nur" im Koffer und die Versicherung hat nicht bezahlt.
                              Tatsächlich ist das so im Kleingedruckten gestanden.

                              Versicherungen kommen bei mir gleich nach.......naja, das sage ich jetzt besser nicht.
                              Gruß
                              David


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